Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 20. Mai 2019
Artikel 1
                            Die Grundbucheinsichtsstellen bei den Gemeinden Bahlingen am Kaiserstuhl, Eisingen und Reute werden aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2
                            Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                | STUTTGART, den 20. Mai 2019 | WOLF |