Monitoring Gesetzessammlung

GBEinsSt6V BW

DE - Landesrecht Baden-Württemberg

GBEinsSt6V BW

Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 20. Mai 2019

Artikel 1

Die Grundbucheinsichtsstellen bei den Gemeinden Bahlingen am Kaiserstuhl, Eisingen und Reute werden aufgehoben.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.

STUTTGART, den 20. Mai 2019

WOLF

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