Monitoring Gesetzessammlung

GBEinsSt3V BW

DE - Landesrecht Baden-Württemberg

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Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 15. August 2018

Artikel 1

Die Grundbucheinsichtsstellen bei den Gemeinden Boms, Dietingen, Eberstadt, Eichstetten am Kaiserstuhl, Höfen an der Enz, Nufringen und Setzingen werden aufgehoben.

Artikel 2

Bei der Gemeinde Oggelshausen wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.

STUTTGART, den 15. August 2018

WOLF

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