Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 15. August 2018
Artikel 1
                            Die Grundbucheinsichtsstellen bei den Gemeinden Boms, Dietingen, Eberstadt, Eichstetten am Kaiserstuhl, Höfen an der Enz, Nufringen und Setzingen werden aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2
                            Bei der Gemeinde Oggelshausen wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 3
                            Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                | STUTTGART, den 15. August 2018 | WOLF |