Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 14. Mai 2018
Artikel 1
                            Die Grundbucheinsichtsstellen bei der Stadt Neubulach sowie bei den Gemeinden Deizisau, Notzingen, Ofterdingen, Spraitbach, Urbach, Waldbronn und Winterlingen werden aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2
                            Bei den Gemeinden Köngen, Krauchenwies und Rust werden Grundbucheinsichtsstellen eingerichtet.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 3
                            Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                | STUTTGART, den 14. Mai 2018 | WOLF |