Monitoring Gesetzessammlung

GBEinsSt2V BW

DE - Landesrecht Baden-Württemberg

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Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 14. Mai 2018

Artikel 1

Die Grundbucheinsichtsstellen bei der Stadt Neubulach sowie bei den Gemeinden Deizisau, Notzingen, Ofterdingen, Spraitbach, Urbach, Waldbronn und Winterlingen werden aufgehoben.

Artikel 2

Bei den Gemeinden Köngen, Krauchenwies und Rust werden Grundbucheinsichtsstellen eingerichtet.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.

STUTTGART, den 14. Mai 2018

WOLF

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