GBEinsSt2V BW
    DE - Landesrecht Baden-Württemberg

    Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 14. Mai 2018

    Artikel 1

    Die Grundbucheinsichtsstellen bei der Stadt Neubulach sowie bei den Gemeinden Deizisau, Notzingen, Ofterdingen, Spraitbach, Urbach, Waldbronn und Winterlingen werden aufgehoben.

    Artikel 2

    Bei den Gemeinden Köngen, Krauchenwies und Rust werden Grundbucheinsichtsstellen eingerichtet.

    Artikel 3

    Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.

    STUTTGART, den 14. Mai 2018

    WOLF

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