Monitoring Gesetzessammlung

GBEinsSt1V BW

DE - Landesrecht Baden-Württemberg

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Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 15. Februar 2018

Artikel 1

Die Grundbucheinsichtsstellen bei der Gemeinde Griesingen und der Gemeinde Hochdorf (Landkreis Esslingen) werden aufgehoben.

Artikel 2

Bei der Stadt Gengenbach sowie bei den Gemeinden Breitnau, Unterstadion und Wald werden Grundbucheinsichtsstellen eingerichtet.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am 1. April 2018 in Kraft.

STUTTGART, den 15. Februar 2018

WOLF

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