Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 15. Februar 2018
Artikel 1
                            Die Grundbucheinsichtsstellen bei der Gemeinde Griesingen und der Gemeinde Hochdorf (Landkreis Esslingen) werden aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2
                            Bei der Stadt Gengenbach sowie bei den Gemeinden Breitnau, Unterstadion und Wald werden Grundbucheinsichtsstellen eingerichtet.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 3
                            Diese Verordnung tritt am 1. April 2018 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                | STUTTGART, den 15. Februar 2018 | WOLF |