Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 26. April 2022
§ 1 Aufhebung
                            Die Grundbucheinsichtsstellen bei der Stadt Reutlingen und bei den Gemeinden Ingoldingen, Karlsdorf-Neuthard sowie Teningen werden aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Einrichtung
                            Bei der Gemeinde Spraitbach wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Inkrafttreten
                            Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.