GBEinsSt12V BW
DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 4. Mai 2021

§ 1 Aufhebung

Die Grundbucheinsichtsstellen bei den Gemeinden Schliengen und Weilen unter den Rinnen werden aufgehoben.

§ 2 Einrichtung

Bei der Stadt Wildberg, den Gemeinden Untereisesheim und Kirchheim am Neckar sowie bei der Stadt Pforzheim, dort in den Ortsteilen Büchenbronn, Eutingen, Hohenwart, und Würm werden Grundbucheinsichtsstellen eingerichtet.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

STUTTGART, den 4. Mai 2021

WOLF

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