Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 4. Mai 2021
§ 1 Aufhebung
                            Die Grundbucheinsichtsstellen bei den Gemeinden Schliengen und Weilen unter den Rinnen werden aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Einrichtung
                            Bei der Stadt Wildberg, den Gemeinden Untereisesheim und Kirchheim am Neckar sowie bei der Stadt Pforzheim, dort in den Ortsteilen Büchenbronn, Eutingen, Hohenwart, und Würm werden Grundbucheinsichtsstellen eingerichtet.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Inkrafttreten
                            Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                | STUTTGART, den 4. Mai 2021 | WOLF |