Monitoring Gesetzessammlung

GBEinsSt12V BW

DE - Landesrecht Baden-Württemberg

GBEinsSt12V BW

Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 4. Mai 2021

§ 1 Aufhebung

Die Grundbucheinsichtsstellen bei den Gemeinden Schliengen und Weilen unter den Rinnen werden aufgehoben.

§ 2 Einrichtung

Bei der Stadt Wildberg, den Gemeinden Untereisesheim und Kirchheim am Neckar sowie bei der Stadt Pforzheim, dort in den Ortsteilen Büchenbronn, Eutingen, Hohenwart, und Würm werden Grundbucheinsichtsstellen eingerichtet.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

STUTTGART, den 4. Mai 2021

WOLF

Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht