Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 12. November 2020
§ 1 Aufhebung
                            Die Grundbucheinsichtsstellen bei den Gemeinden Königsbach-Stein und Lichtenwald sowie bei der Stadt Grünsfeld werden aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Einrichtung
                            Bei der Stadt Heimsheim wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Inkrafttreten
                            Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                | STUTTGART, den 12. November 2020 | WOLF |