GBEinsSt11V BW
DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 12. November 2020

§ 1 Aufhebung

Die Grundbucheinsichtsstellen bei den Gemeinden Königsbach-Stein und Lichtenwald sowie bei der Stadt Grünsfeld werden aufgehoben.

§ 2 Einrichtung

Bei der Stadt Heimsheim wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

STUTTGART, den 12. November 2020

WOLF

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