Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 12. November 2020
§ 1 Aufhebung
Die Grundbucheinsichtsstellen bei den Gemeinden Königsbach-Stein und Lichtenwald sowie bei der Stadt Grünsfeld werden aufgehoben.
§ 2 Einrichtung
Bei der Stadt Heimsheim wird eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
STUTTGART, den 12. November 2020 |
WOLF |
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