Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 18. Mai 2020
Artikel 1 Aufhebung
Die Grundbucheinsichtsstellen bei den Gemeinden Korb, Ottenbach und Ottersweier werden aufgehoben.
Artikel 2 Einrichtung
Bei der Stadt Pforzheim Ortsteil Huchenfeld und der Gemeinde Leutenbach werden Grundbucheinsichtsstellen eingerichtet.
Artikel 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.
STUTTGART, den 18. Mai 2020 |
WOLF |
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