Monitoring Gesetzessammlung

GBEinsSt10V BW

DE - Landesrecht Baden-Württemberg

GBEinsSt10V BW

Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 18. Mai 2020

Artikel 1 Aufhebung

Die Grundbucheinsichtsstellen bei den Gemeinden Korb, Ottenbach und Ottersweier werden aufgehoben.

Artikel 2 Einrichtung

Bei der Stadt Pforzheim Ortsteil Huchenfeld und der Gemeinde Leutenbach werden Grundbucheinsichtsstellen eingerichtet.

Artikel 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.

STUTTGART, den 18. Mai 2020

WOLF

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