Verordnung des Justizministeriums zur Aufhebung und Einrichtung von Grundbucheinsichtsstellen Vom 18. Mai 2020
Artikel 1 Aufhebung
                            Die Grundbucheinsichtsstellen bei den Gemeinden Korb, Ottenbach und Ottersweier werden aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2 Einrichtung
                            Bei der Stadt Pforzheim Ortsteil Huchenfeld und der Gemeinde Leutenbach werden Grundbucheinsichtsstellen eingerichtet.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 3 Inkrafttreten
                            Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                | STUTTGART, den 18. Mai 2020 | WOLF |