Verordnung der Landesregierung über die Bestimmung der zuständigen Stellen nach dem Gesetz zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 7. Juni 1968 betreffend Auskünfte über ausländisches Recht Vom 3. Juni 1975
§ 1
                            Die Aufgaben
a)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Übermittlungsstelle im Sinne von Artikel 2 Abs. 2  des Übereinkommens,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der nach § 5
 des Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen zuständigen Stelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            werden dem Justizministerium übertragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stuttgart, den 3. Juni 1975
                        
                        
                    
                    
                    
                Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
                            Dr. Filbinger
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Hahn
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schiess
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gleichauf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Bender
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Eberle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Brünner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Griesinger