Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeit für die Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Fachkammern und dem Fachsenat nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz Vom 7. Juni 1999
§ 1
                            Die Berufung der ehrenamtlichen Richter des Fachsenats für Personalvertretungsangelegenheiten beim Verwaltungsgerichtshof und der Fachkammern für Personalvertretungsangelegenheiten bei den Verwaltungsgerichten wird dem Justizministerium übertragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeit für die Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Fachkammern und Fachsenaten nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz vom 15. Juni 1987 (GBl. S. 191) außer Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stuttgart, den 7. Juni 1999
                        
                        
                    
                    
                    
                Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
                            Teufel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Döring
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Schäuble
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Goll
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staiblin
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Müller
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Palmer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            von Trotha
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stratthaus
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Repnik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stächele
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Mehrländer