Monitoring Gesetzessammlung

UniHohAufgÄndG BW

DE - Landesrecht Baden-Württemberg

UniHohAufgÄndG BW

Verordnung des Wissenschaftsministeriums zur Änderung von der Universität Hohenheim übertragenen zusätzlichen Aufgaben Vom 24. Juli 2015

§ 1 Beendigung der Aufgabenübertragung

Die Wahrnehmung von Aufgaben für die Staatsschule für Gartenbau und Landwirtschaft durch die Universität Hohenheim endet mit Ablauf des 31. August 2015. Die Wahrnehmung der Aufgaben der Landesanstalt für Landwirtschaftliche Chemie durch die Universität Hohenheim endet mit Ablauf des 31. Dezember 2015.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

STUTTGART, den 24. Juli 2015

BAUER

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