UmwandVO
DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Verordnung der Landesregierung über die Einführung einer Umwandlungsgenehmigung in Gebieten einer Erhaltungssatzung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch (Umwandlungsverordnung - UmwandVO) Vom 5. November 2013

§ 1

Für Grundstücke in Gebieten einer Erhaltungssatzung nach § 172
Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB darf Sondereigentum im Sinne von Wohnungseigentum und Teileigentum gemäß § 1
des Wohnungseigentumsgesetzes an Gebäuden, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken bestimmt sind, nicht ohne Genehmigung begründet werden.

§ 2

Eine Genehmigungs-, Zustimmungs- oder Erlaubnispflicht nach anderen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft und tritt am 18. November 2023 außer Kraft.
STUTTGART, den 5. November 2013

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

KRETSCHMANN

KREBS

FRIEDRICH

GALL

UNTERSTELLER

STOCH

BONDE

STICKELBERGER

BAUER

HERMANN

ÖNEY

DR. SPLETT

ERLER

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