Gesetz zur Umwandlung des St.-Vincentius-Vereins Karlsruhe Vom 28. März 2000
§ 1
                            (1) Der St.-Vincentius-Verein Karlsruhe, Körperschaft des öffentlichen Rechts (Körperschaft), kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der anwesenden Mitglieder in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Auf den Formwechsel sind § 192 Abs. 1 und 2, § 193 Abs. 3, § 194 mit Ausnahme von Absatz 1  Nr. 3 bis  6,  §§ 197,  198 Abs. 2 und 3,  §§ 199, 201 bis 206
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            des Umwandlungsgesetzes  vom 28. Oktober 1994 (BGBI. I S. 3210, ber. 1995 I S. 428) entsprechend anzuwenden. Im Übrigen finden die Vorschriften des ersten Teils des fünften Buches des Umwandlungsgesetzes keine Anwendung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Die Satzung der zu errichtenden Aktiengesellschaft wird von der Mitgliederversammlung der Körperschaft festgestellt und notariell beurkundet. Der St.-Vincentius-Verein e.V. gilt als Gründer und erhält die Aktien.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Die Bekanntmachung des Beschlusses der Mitgliederversammlung über die Umwandlung erfolgt durch die Körperschaft im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stuttgart, den 28. März 2000
                        
                        
                    
                    
                    
                Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
                            Teufel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Döring
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Schäuble
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            von Trotha
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stratthaus
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Repnik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stächele
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Palmer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Schavan
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Goll
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staiblin
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Müller
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Mehrländer