StVerm/HBVwOFDZustV BW
    DE - Landesrecht Baden-Württemberg

    Verordnung des Finanzministeriums über die Neuordnung von Zuständigkeiten der Oberfinanzdirektionen in der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Vom 28. November 2003

    § 1

    Die Wahrnehmung der Bauaufgaben des Bundes im Bezirk der Oberfinanzdirektion Stuttgart wird auf die Oberfinanzdirektion Karlsruhe übertragen.

    § 2

    (aufgehoben)

    § 3

    Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.
    Stuttgart, den 28. November 2003
    Stratthaus
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