Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages (Zweiter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) Vom 14. Dezember 1995
Artikel 1 Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages (Zweiter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
                            Dem am 22. Juni 1995 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages (Zweiter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2 Inkrafttreten
                            (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Tag, an dem der Zweite Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem  Artikel 2 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt bekanntzugeben. Für den Fall, daß der Staatsvertrag nach seinem  Artikel 2 Satz 2 gegenstandslos wird, ist dies im Gesetzblatt bekanntzugeben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stuttgart, den 14. Dezember 1995
                        
                        
                    
                    
                    
                Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
                            Teufel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Spöri
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Birzele
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mayer-Vorfelder
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Solinger
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Vetter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Schäuble
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Weiser
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schäfer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schaufler
                        
                        
                    
                    
                    
                Staatsvertrag
                            Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (Zweiter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Land Baden-Württemberg,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Freistaat Bayern,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Berlin,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Brandenburg,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Freie Hansestadt Bremen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Freie und Hansestadt Hamburg,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Hessen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Mecklenburg-Vorpommern,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Niedersachsen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Nordrhein-Westfalen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Rheinland-Pfalz,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Saarland,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Freistaat Sachsen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Sachsen-Anhalt,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Schleswig-Holstein
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und der Freistaat Thüringen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            schließen nachstehenden Staatsvertrag:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1 Änderung des Rundfunkstaatsvertrages
                            (Änderungsanweisungen)
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2 Inkrafttreten
                            Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 1996 in Kraft. Sind bis zum 31. Dezember 1995 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos. Die Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz teilt den Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Berlin, den 22. Juni 1995
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Baden-Württemberg:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erwin Teufel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Freistaat Bayern:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Edmund Stoiber
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Berlin:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Volker Kähne
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Brandenburg:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Alwin Ziel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für die Freie Hansestadt Bremen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Klaus Wedemeier
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für die Freie und Hansestadt Hamburg:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Henning Voscherau
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Hessen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hans Eichel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Mecklenburg-Vorpommern:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Berndt Seite
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Niedersachsen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gerhard Schröder
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Nordrhein-Westfalen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Johannes Rau
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Rheinland-Pfalz:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kurt Beck
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Saarland:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Christiane Krajewsky
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Freistaat Sachsen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kurt Biedenkopf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Sachsen-Anhalt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ulrich Höppner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Schleswig-Holstein:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Heide Simonis
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Freistaat Thüringen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bernhard Vogel