Gesetz zum Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften Vom 16. März 2010
Artikel 1 Gesetz zum Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
                            Dem zwischen dem 30. Oktober 2009 und dem 20. November 2009 unterzeichneten Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2 Änderung des Landesmediengesetzes
                            Änderungsanweisungen zum Landesmediengesetz
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 3 Inkrafttreten, Bekanntmachungen
                            (1) Artikel 2 dieses Gesetzes tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Dreizehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 in Kraft tritt. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Tag, an dem der Dreizehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft getreten ist, ist im Gesetzblatt bekannt zu geben. Gleiches gilt für den Fall, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos wird.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stuttgart, den 16. März 2010
                        
                        
                    
                    
                    
                Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
| Mappus | |
| Prof. Dr. Goll | Rau | 
| Prof. Dr. Reinhart | Rech | 
| Prof'in Dr. Schick | Prof. Dr. Frankenberg | 
| Köberle | Dr. Stolz | 
| Gönner | Drautz | 
Staatsvertrag
Dreizehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dreizehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
                            Das Land Baden-Württemberg,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Freistaat Bayern,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Berlin,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Brandenburg,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Freie Hansestadt Bremen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Freie und Hansestadt Hamburg,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Hessen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Mecklenburg-Vorpommern,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Niedersachsen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Nordrhein-Westfalen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Rheinland-Pfalz,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Saarland,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Freistaat Sachsen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Sachsen-Anhalt,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Land Schleswig-Holstein und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Freistaat Thüringen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            schließen, zugleich zur Umsetzung der Richtlinie 2007/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit, nachstehenden Staatsvertrag:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1 Änderung des Rundfunkstaatsvertrages
                            Änderungsanweisungen zum Rundfunkstaatsvertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2 Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages
                            Änderungsanweisungen zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 3 Kündigung, Inkrafttreten, Neubekanntmachung
                            (1) Für die Kündigung der in Artikel 1 und 2 geänderten Staatsverträge sind die dort vorgesehenen Kündigungsvorschriften maßgebend.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Dieser Staatsvertrag tritt am 1. April 2010 in Kraft. Sind bis zum 31. März 2010 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Die Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz teilt den Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (4) Die Länder werden ermächtigt, den Wortlaut des Rundfunkstaatsvertrages und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages in der Fassung, die sich aus den Artikeln 1 und 2 ergibt, mit neuem Datum bekannt zu machen.*
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Baden-Württemberg:
 Stuttgart, den 10. November 2009
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Günther H. Oettinger
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Freistaat Bayern:
 Mainz, den 30. Oktober 2009
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Horst Seehofer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Berlin:
 Mainz, den 30. Oktober 2009
 Klaus Wowereit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Brandenburg:
 Potsdam, den 4. November 2009
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            M. Platzeck
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für die Freie Hansestadt Bremen:
 Mainz, den 30. Oktober 2009
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Jens Böhrnsen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für die Freie und Hansestadt Hamburg:
 Mainz, den 30. Oktober 2009
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ole von Beust
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Hessen:
 Mainz, den 30. Oktober 2009
 R. Koch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Mecklenburg-Vorpommern:
 Mainz, den 30. Oktober 2009
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erwin Sellering
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Niedersachsen:
 Mainz, den 30. Oktober 2009
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Christian Wulff
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Nordrhein-Westfalen:
 Mainz, den 30. Oktober 2009
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Jürgen Rüttgers
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Rheinland-Pfalz:
 Mainz, den 30. Oktober 2009
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kurt Beck
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Saarland:
 Mainz, den 30. Oktober 2009
 Peter Müller
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Freistaat Sachsen:
 Mainz, den 30. Oktober 2009
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            St. Tillich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Sachsen-Anhalt:
 Mainz, den 30. Oktober 2009
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Böhmer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für das Land Schleswig-Holstein:
 Mainz, den 30. Oktober 2009
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Peter Harry Carstensen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Für den Freistaat Thüringen:
 Erfurt, den 20. November 2009
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ch. Lieberknecht
                        
                        
                    
                    
                    
                Fußnoten
                            *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            [Entsprechend der Bekanntmachung vom 6. April 2010 (GBl. S. 393) tritt der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 am 1. April 2010 in Kraft.]
                        
                        
                    
                    
                    
                Protokollerklärungen
Protokollerklärung aller Länder zum Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
                            Die Länder beabsichtigen, zeitnah die bestehenden Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen und zum Medienkonzentrationsrecht zu überprüfen. In diese Prüfung sollen auch Regelungen einbezogen werden, die insbesondere in Ländern ohne regionale Fenster zur Vielfalt der lokalen und regionalen Rundfunkangebote beitragen können.
                        
                        
                    
                    
                    
                Protokollerklärung aller Länder zu § 7 Abs. 7 des Rundfunkstaatsvertrages
                            Die Länder erwarten von den Rundfunkveranstaltern, dass sie mit den Verbänden der werbetreibenden Wirtschaft und der Produzenten zu Produktplatzierungen einen verbindlichen Verhaltenskodex vereinbaren.