PsychZentErG BW 2008
DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Gesetz zur Errichtung der Südwürttembergischen Zentren für Psychiatrie Vom 3. Dezember 2008

§ 1 Errichtung, Gesamtrechtsnachfolge

(1) Das Zentrum für Psychiatrie Bad Schussenried und das Zentrum für Psychiatrie Zwiefalten werden durch Zulegung auf das Zentrum für Psychiatrie Weissenau mit diesem verschmolzen.
(2) Im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gehen die Rechte, Verbindlichkeiten, Pflichten und Zuständigkeiten des Zentrums für Psychiatrie Bad Schussenried und des Zentrums für Psychiatrie Zwiefalten auf das Zentrum für Psychiatrie Weissenau über.

§ 2 Name, Sitz

(1) Der Name des Zentrums für Psychiatrie Weissenau wird geändert in „Südwürttembergische Zentren für Psychiatrie“.
(2) Sitz der Südwürttembergischen Zentren für Psychiatrie ist Bad Schussenried.

§ 3 Personalvertretungen

Bei den Südwürttembergischen Zentren für Psychiatrie werden folgende Dienststellen im Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes gebildet:
1.
die Dienststelle Weissenau, ihr sind alle Beschäftigten zugeordnet, die überwiegend dort tätig sind;
2.
die Dienststelle Zwiefalten, ihr sind alle Beschäftigten zugeordnet, die überwiegend dort tätig sind;
3.
die Dienststelle Bad Schussenried, ihr sind alle Beschäftigten zugeordnet, die überwiegend dort tätig sind, sowie alle sonst nicht zugeordneten Beschäftigten.
Leiter der Dienststellen ist jeweils der Geschäftsführer der Südwürttembergischen Zentren für Psychiatrie.
§ 54 des Landespersonalvertretungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden.

§ 4 Anwendung des Gesetzes zur Errichtung der Zentren für Psychiatrie

Für die Südwürttembergischen Zentren für Psychiatrie gelten die Vorschriften des Gesetzes zur Errichtung der Zentren für Psychiatrie vom 3. Juli 1995 (GBl. S. 510), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 343), in der jeweils geltenden Fassung, § 15 jedoch mit der Maßgabe, dass die Absätze 1 bis 4, 6 und 9 entsprechende und die Absätze 5, 7 und 8 keine Anwendung finden.
Stuttgart, den 3. Dezember 2008

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

Oettinger

Prof. Dr. Goll

Rau

Pfister

Hauk

Dr. Stolz

Gönner

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