PolBeschStErV BW
DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Verordnung der vorläufigen Regierung über die Errichtung einer Landesbeschaffungsstelle für die staatliche Polizei Vom 26. Januar 1953

§ 1

Es wird eine Landesbeschaffungsstelle für die staatliche Polizei errichtet und unmittelbar dem Innenministerium
unterstellt.

§ 2

(1) Die Landesbeschaffungsstelle für die staatliche Polizei hat die Aufgabe, Dienstkleidung und -ausrüstung
sowie Waffen und Munition für die staatliche Polizei im Benehmen mit
dem Wirtschaftsministerium zu beschaffen und zu verwalten.
(2) Das Innenministerium kann ihr auf Antrag diese Aufgabe im Benehmen mit dem Wirtschaftsministerium ganz oder
teilweise auch für andere Stellen übertragen.

§ 3

Die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Verwaltungsvorschriften werden vom Innenministerium
erlassen.

§ 4

Die Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
Stuttgart, den 26. Januar 1953

Die vorläufige Regierung des Landes Baden-Württemberg:

Dr. Veit

Renner

Ulrich

Dr. Schenkel

Dr. Frank

Hohlwegler

 

Fiedler

 

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