Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg Vom 17. Dezember 2014
§ 1
Dem vom 1. Juli bis 17. August 2014 unterzeichneten Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 12 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt bekannt zu geben*
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Fußnoten
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Entsprechend der Bekanntmachung vom 17. Juli 2015 (GBl. S. 748) ist der Staatsvertrag am 8. Juli 2015 in Kraft getreten.
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