Monitoring Gesetzessammlung

IfSGSMErmÜV BW

DE - Landesrecht Baden-Württemberg

IfSGSMErmÜV BW

Verordnung der Landesregierung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz auf das Sozialministerium Vom 26. Juni 2012

§ 1

Die in § 23 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 8 Sätze 1 und 2 IfSG enthaltenen Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das Sozialministerium übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
STUTTGART, den 26. Juni 2012

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

KRETSCHMANN

DR. SCHMID

KREBS

FRIEDRICH

GALL

UNTERSTELLER

WARMINSKI-LEITHEUSSER

BONDE

STICKELBERGER

BAUER

HERMANN

ALTPETER

ÖNEY

DR. SPLETT

ERLER

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