IfSGSMErmÜV BW
    DE - Landesrecht Baden-Württemberg

    Verordnung der Landesregierung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz auf das Sozialministerium Vom 26. Juni 2012

    § 1

    Die in § 23 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 8 Sätze 1 und 2 IfSG enthaltenen Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das Sozialministerium übertragen.

    § 2

    Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
    STUTTGART, den 26. Juni 2012

    Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

    KRETSCHMANN

    DR. SCHMID

    KREBS

    FRIEDRICH

    GALL

    UNTERSTELLER

    WARMINSKI-LEITHEUSSER

    BONDE

    STICKELBERGER

    BAUER

    HERMANN

    ALTPETER

    ÖNEY

    DR. SPLETT

    ERLER

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