Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Gerichtsvollzieherdienstes (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Gerichtsvollzieherdienst - APrOGVgD) Vom 19. Januar 2016
ABSCHNITT 1 Allgemeines
§ 1 Ziel der Ausbildung
§ 2 Laufbahnbefähigung
§ 3 Gestaltung der Ausbildung, Zuständigkeiten
ABSCHNITT 2 Zulassung
§ 4 Zulassung zum Vorbereitungsdienst
§ 5 Bewerbung
§ 6 Auswahlverfahren
ABSCHNITT 3 Vorbereitungsdienst
§ 7 Beginn, Gliederung des Vorbereitungsdienstes
1. |
Studienphase I |
12 Monate an der Hochschule, |
2. |
Studienphase II (Studienpraxis) |
12 Monate vorwiegend an den Ausbildungsstellen, |
3. |
Studienphase III |
12 Monate an der Hochschule. |
§ 8 Aufsicht
§ 9 Urlaub, Krankheit, Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
§ 9a Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit, Betreuungspflichten
§ 10 Beendigung des Beamtenverhältnisses, Entlassung
ABSCHNITT 4 Bachelorstudium
§ 11 Bachelorstudium
§ 12 Studieninhalte
§ 13 Module
§ 14 Leistungspunkte
§ 15 Prüfungsleistungen
§ 16 Studienphase I und III an der Hochschule
§ 17 Studienphase II (Studienpraxis)
ABSCHNITT 5 Prüfungen
§ 18 Prüfungsbehörde
§ 19 Prüferinnen und Prüfer
§ 20 Bachelorprüfung
§ 21 Modulprüfungen
§ 22 Bachelorarbeit
§ 23 Bewertung der Prüfungsleistungen
sehr gut |
= |
13 bis 15 Punkte |
= |
eine besonders hervorragende Leistung, |
|
gut |
= |
10 bis 12 Punkte |
= |
eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung, |
|
befriedigend |
= |
7 bis 9 Punkte |
= |
eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht, |
|
ausreichend |
= |
4 bis 6 Punkte |
= |
eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht, |
|
mangelhaft |
= |
1 bis 3 Punkte |
= |
eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung, |
|
ungenügend |
= |
0 Punkte |
= |
eine völlig unbrauchbare Leistung. |
0,00 bis 0,99 Punkte |
= ungenügend |
1,00 bis 3,99 Punkte |
= mangelhaft |
4,00 bis 6,49 Punkte |
= ausreichend |
6,50 bis 9,49 Punkte |
= befriedigend |
9,50 bis 12,49 Punkte |
= gut |
12,50 bis 15,00 Punkte |
= sehr gut |
§ 23a Nachprüfungsverfahren
§ 24 Wiederholung von Prüfungen
§ 25 Nachteilsausgleich
§ 26 Fernbleiben, Rücktritt
§ 27 Täuschungsversuch, Ordnungsverstoß
§ 28 Beeinträchtigung des Prüfungsverfahrens
§ 29 Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
§ 30 Zeugnisse
§ 31 Gesamtnote
4,00 |
bis |
6,49 Punkte |
= |
ausreichend |
6,50 |
bis |
9,49 Punkte |
= |
befriedigend |
9,50 |
bis |
12,49 Punkte |
= |
gut |
12,50 |
bis |
15,00 Punkte |
= |
sehr gut. |
§ 32 Hochschulgrad, Abschlusszeugnis, Platzziffer
§ 33 Akteneinsicht
ABSCHNITT 6 Schlussbestimmungen
§ 34 Übergangsvorschrift
§ 35 Inkrafttreten
STUTTGART, den 19. Januar 2016 |
STICKELBERGER |
Anlage
Studienjahr |
Erstes Studienjahr (Studienphase I) |
Dauer |
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. |
Häufigkeit des Angebots |
Einmal pro Studienjahr |
Leistungspunkte (ECTS) |
11 |
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): |
Gesamt: 330 Stunden |
Lehrveranstaltungen |
|
Teilnahmevoraussetzungen |
Keine |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten |
Bestehen der Prüfungsleistung |
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen |
|
Prüfungsleistung |
Eine benotete Aufsichtsarbeit mit Schwerpunkt Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches und Schuldrecht I |
Prüfungsdauer |
4 Zeitstunden |
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen |
Nicht anwendbar |
Studienjahr |
Erstes Studienjahr (Studienphase I) |
Dauer |
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. |
Häufigkeit des Angebots |
Einmal pro Studienjahr |
Leistungspunkte (ECTS) |
5 |
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): |
Gesamt: 150 Stunden |
Lehrveranstaltungen |
|
Teilnahmevoraussetzungen |
Keine |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten |
Bestehen der Prüfungsleistung |
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen |
Die Studierenden beherrschen die Grundzüge des Mobiliar- und Immobiliarsachenrechts sowie des Grundbuchrechts als Grundlagen für die dem Gerichtsvollzieher übertragenen Aufgaben. |
Prüfungsleistung |
Eine benotete Aufsichtsarbeit |
Prüfungsdauer |
4 Zeitstunden |
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen |
Nicht anwendbar |
Studienjahr |
Erstes Studienjahr (Studienphase I) |
Dauer |
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. |
Häufigkeit des Angebots |
Einmal pro Studienjahr |
Leistungspunkte (ECTS) |
6 |
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): |
Gesamt: 180 Stunden |
Lehrveranstaltungen |
|
Teilnahmevoraussetzungen |
Keine |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten |
Bestehen der Prüfungsleistung |
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen |
|
Prüfungsleistung |
Eine benotete Aufsichtsarbeit |
Prüfungsdauer |
5 Zeitstunden |
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen |
Nicht anwendbar |
Studienjahr |
Erstes Studienjahr (Studienphase I) |
Dauer |
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. |
Häufigkeit des Angebots |
Einmal pro Studienjahr |
Leistungspunkte (ECTS) |
11 |
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): |
Gesamt: 330 Stunden |
Lehrveranstaltungen |
|
Teilnahmevoraussetzungen |
Keine |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten |
Bestehen der Prüfungsleistung |
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen |
|
Prüfungsleistung |
Eine benotete Aufsichtsarbeit mit Schwerpunkt Kostenrecht |
Prüfungsdauer |
5 Zeitstunden |
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen |
Nicht anwendbar |
Studienjahr |
Erstes Studienjahr (Studienphase I) |
Dauer |
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. |
Häufigkeit des Angebots |
Einmal pro Studienjahr |
Leistungspunkte (ECTS) |
15 |
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): |
Gesamt: 450 Stunden |
Lehrveranstaltungen |
|
Teilnahmevoraussetzungen |
Keine |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten |
Bestehen der Prüfungsleistung |
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen |
|
Prüfungsleistung |
Eine benotete Aufsichtsarbeit |
Prüfungsdauer |
5 Zeitstunden |
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen |
Nicht anwendbar |
Studienjahr |
Erstes Studienjahr (Studienphase I) |
Dauer |
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. |
Häufigkeit des Angebots |
Einmal pro Studienjahr |
Leistungspunkte (ECTS) |
7 |
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): |
Gesamt: 210 Stunden |
Lehrveranstaltungen |
|
Teilnahmevoraussetzungen |
Keine |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten |
Bestehen der Prüfungsleistung |
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen |
|
Prüfungsleistung |
Eine benotete Aufsichtsarbeit |
Prüfungsdauer |
4 Zeitstunden |
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen |
Nicht anwendbar |
Studienjahr |
Erstes Studienjahr (Studienphase I) |
Dauer |
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. |
Häufigkeit des Angebots |
Einmal pro Studienjahr |
Leistungspunkte (ECTS) |
5 |
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): |
Gesamt: 150 Stunden |
Lehrveranstaltungen |
|
Teilnahmevoraussetzungen |
Keine |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten |
Bestehen der Prüfungsleistung |
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen |
|
Prüfungsleistung |
Eine benotete Aufsichtsarbeit |
Prüfungsdauer |
5 Zeitstunden |
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen |
Nicht anwendbar |
Studienjahr |
Zweites Studienjahr (Studienphase II) |
Dauer |
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. |
Häufigkeit des Angebots |
Einmal pro Studienjahr |
Leistungspunkte (ECTS) |
14 |
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): |
Gesamt: 420 Stunden |
Lehrveranstaltungen und |
|
Teilnahmevoraussetzungen |
Keine |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten |
Bestehen der Prüfungsleistung |
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen |
|
Prüfungsleistung |
Pflichtenheft |
Prüfungsdauer |
Entfällt |
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen |
Nicht anwendbar |
Studienjahr |
Zweites Studienjahr (Studienphase II) |
Dauer |
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. |
Häufigkeit des Angebots |
Einmal pro Studienjahr |
Leistungspunkte (ECTS) |
7 |
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): |
Gesamt: 210 Stunden |
Lehrveranstaltungen und Ausbildungsabschnitt (Praxis) |
Geschäftsorganisation
|
Teilnahmevoraussetzungen |
Keine |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten |
Bestehen der Prüfungsleistung |
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen |
Die Studierenden beherrschen die wesentlichen Fertigkeiten zur selbständigen Organisation des Geschäftsbetriebs sowie zur sorgfältigen dienstlichen Dokumentation in sämtlichen Bereichen des Buchungs- und Kassenwesens. |
Prüfungsleistungen |
Pflichtenheft |
Prüfungsdauer |
Entfällt |
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen |
Nicht anwendbar |
Studienjahr |
Zweites Studienjahr (Studienphase II) |
Dauer |
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. |
Häufigkeit des Angebots |
Einmal pro Studienjahr |
Leistungspunkte (ECTS) |
8 |
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): |
Gesamt: 240 Stunden |
Lehrveranstaltungen und Ausbildungsabschnitt (Praxis) |
Zwangsvollstreckung I
|
Teilnahmevoraussetzungen |
Keine |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten |
Bestehen der Prüfungsleistung |
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen |
Die Studierenden sind in der Lage, Aufträge zur Durchführung einer Mobiliarzwangsvollstreckung aufgrund von Geldleistungstiteln zu erledigen. |
Prüfungsleistungen |
Pflichtenheft |
Prüfungsdauer |
Entfällt |
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen |
Nicht anwendbar |
Studienjahr |
Zweites Studienjahr (Studienphase II) |
Dauer |
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. |
Häufigkeit des Angebots |
Einmal pro Studienjahr |
Leistungspunkte (ECTS) |
6 |
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): |
Gesamt: 180 Stunden |
Lehrveranstaltungen und Ausbildungsabschnitt (Praxis) |
Zustellungs- und Protestwesen
|
Teilnahmevoraussetzungen |
Keine |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten |
Bestehen der Prüfungsleistung |
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen |
|
Prüfungsleistungen |
Pflichtenheft |
Prüfungsdauer |
Entfällt |
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen |
Nicht anwendbar |
Studienjahr |
Zweites Studienjahr (Studienphase II) |
Dauer |
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. |
Häufigkeit des Angebots |
Einmal pro Studienjahr |
Leistungspunkte (ECTS) |
12 |
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): |
Gesamt: 360 Stunden |
Lehrveranstaltungen und Ausbildungsabschnitt (Praxis) |
Zwangsvollstreckung II
|
Teilnahmevoraussetzungen |
Keine |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten |
Bestehen der Prüfungsleistung |
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen |
|
Prüfungsleistungen |
Pflichtenheft |
Prüfungsdauer |
Entfällt |
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen |
Nicht anwendbar |
Studienjahr |
Zweites Studienjahr (Studienphase II) |
Dauer |
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. |
Häufigkeit des Angebots |
Einmal pro Studienjahr |
Leistungspunkte (ECTS) |
7 |
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): |
Gesamt: 210 Stunden |
Lehrveranstaltungen und Ausbildungsabschnitt (Praxis) |
Zwangsvollstreckung III
|
Teilnahmevoraussetzungen |
Keine |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten |
Bestehen der Prüfungsleistung |
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen |
|
Prüfungsleistungen |
Pflichtenheft |
Prüfungsdauer |
Entfällt |
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen |
Nicht anwendbar |
Studienjahr |
Zweites Studienjahr (Studienphase II) |
Dauer |
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. |
Häufigkeit des Angebots |
Einmal pro Studienjahr |
Leistungspunkte (ECTS) |
6 |
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): |
Gesamt: 180 Stunden |
Lehrveranstaltungen |
|
Teilnahmevoraussetzungen |
Keine |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten |
Bestehen der Prüfungsleistung |
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen |
|
Prüfungsleistung |
Gesamtnote aus Seminararbeit und Seminarvortrag |
Prüfungsdauer Seminarvortrag |
15 Minuten |
Bearbeitungszeit |
Mindestens 7 Tage |
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen |
Nicht anwendbar |
Studienjahr |
Drittes Studienjahr (Studienphase III) |
Dauer |
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. |
Häufigkeit des Angebots |
Einmal pro Studienjahr |
Leistungspunkte (ECTS) |
13 |
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): |
Gesamt: 390 Stunden |
Lehrveranstaltungen |
|
Teilnahmevoraussetzungen |
Erfolgreicher Abschluss der Module M I-4, M I-5, M I-6 und M I-7 |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten |
Bestehen der Prüfungsleistung |
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen |
|
Prüfungsleistung |
Eine benotete Aufsichtsarbeit |
Prüfungsdauer |
5 Zeitstunden |
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen |
Nicht anwendbar |
Studienjahr |
Drittes Studienjahr (Studienphase III) |
Dauer |
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. |
Häufigkeit des Angebots |
Einmal pro Studienjahr |
Leistungspunkte (ECTS) |
5 |
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): |
Gesamt: 150 Stunden |
Lehrveranstaltungen |
|
Teilnahmevoraussetzungen |
Keine |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten |
Bestehen der Prüfungsleistung |
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen |
|
Prüfungsleistung |
Eine benotete Aufsichtsarbeit |
Prüfungsdauer |
4 Zeitstunden |
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen |
Nicht anwendbar |
Studienjahr |
Drittes Studienjahr (Studienphase III) |
Dauer |
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. |
Häufigkeit des Angebots |
Einmal pro Studienjahr |
Leistungspunkte (ECTS) |
7 |
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): |
Gesamt: 210 Stunden |
Lehrveranstaltungen |
|
Teilnahmevoraussetzungen |
Erfolgreicher Abschluss der Module M I-1 und M I-3 |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten |
Bestehen der Prüfungsleistung |
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen |
|
Prüfungsleistung |
Eine benotete Aufsichtsarbeit |
Prüfungsdauer |
4 Zeitstunden |
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen |
Nicht anwendbar |
Studienjahr |
Drittes Studienjahr (Studienphase III) |
Dauer |
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. |
Häufigkeit des Angebots |
Einmal pro Studienjahr |
Leistungspunkte (ECTS) |
3 |
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): |
Gesamt: 90 Stunden |
Lehrveranstaltungen |
|
Teilnahmevoraussetzungen |
Keine |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten |
Bestehen der Prüfungsleistung |
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen |
|
Prüfungsleistung |
Eine benotete Aufsichtsarbeit |
Prüfungsdauer |
3 Zeitstunden |
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen |
Nicht anwendbar |
Studienjahr |
Drittes Studienjahr (Studienphase III) |
Dauer |
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. |
Häufigkeit des Angebots |
Einmal pro Studienjahr |
Leistungspunkte (ECTS) |
7 |
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): |
Gesamt: 210 Stunden |
Lehrveranstaltungen |
|
Teilnahmevoraussetzungen |
keine |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten |
Bestehen der Prüfungsleistung |
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen |
|
Prüfungsleistung |
Eine benotete Aufsichtsarbeit |
|
mit Schwerpunkt Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Recht der sozialen Sicherung |
Prüfungsdauer |
4 Zeitstunden |
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen |
Nicht anwendbar |
Studienjahr |
Drittes Studienjahr (Studienphase III) |
Dauer |
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. |
Häufigkeit des Angebots |
Einmal pro Studienjahr |
Leistungspunkte (ECTS) |
9 |
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): |
Gesamt: 270 Stunden |
Lehrveranstaltungen |
|
Teilnahmevoraussetzungen |
Keine |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten |
Bestehen der Prüfungsleistung |
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen |
|
Prüfungsleistung |
Präsenzschein |
Prüfungsdauer |
0,5 Zeitstunden |
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen |
Nicht anwendbar |
Studienjahr |
Drittes Studienjahr (Studienphase III) |
Dauer |
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. |
Häufigkeit des Angebots |
Einmal pro Studienjahr |
Leistungspunkte (ECTS) |
8 |
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): |
Gesamt: 240 Stunden |
Lehrveranstaltungen |
|
Teilnahmevoraussetzungen |
Keine |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten |
Bestehen der Prüfungsleistung |
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen |
|
Prüfungsleistung |
Eine benotete Aufsichtsarbeit |
|
mit dem Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre |
Prüfungsdauer |
4 Zeitstunden |
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen |
Nicht anwendbar |
Studienjahr |
Drittes Studienjahr (Studienphase III) |
Dauer |
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. |
Häufigkeit des Angebots |
Einmal pro Studienjahr |
Leistungspunkte (ECTS) |
6 |
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): |
Gesamt: 180 Stunden |
Lehrveranstaltungen |
Bachelorarbeit
|
Teilnahmevoraussetzungen |
Erfolgreicher Abschluss der Module M I-1, M I-2, M I-3, M I-4, M I-5, M I-6 und M I-7 |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten |
Bestehen der Prüfungsleistung |
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen |
Die Studierenden sind in der Lage mit den Methoden des wissenschaftlichen juristischen Arbeitens ein vorgegebenes Thema aus den Bereichen des Studienganges selbstständig innerhalb einer vorgegebenen Frist zu bearbeiten und dabei die für den Übergang in die Berufspraxis erforderlichen fachlichen Zusammenhänge zu überblicken. |
Prüfungsleistung |
Eine benotete Bachelorarbeit entspricht 75 Prozent der Prüfungsleistung Mündliche Verteidigung (Kolloquium) entspricht 25 Prozent der Prüfungsleistung |
Bearbeitungszeit |
5 Wochen |
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen |
Nicht anwendbar |
Studienjahr |
Drittes Studienjahr (Studienphase III) |
Dauer |
Alle Lehrveranstaltungen des Moduls finden innerhalb eines Studienjahres statt. |
Häufigkeit des Angebots |
Einmal pro Studienjahr |
Leistungspunkte (ECTS) |
2 |
Studentische Arbeitsbelastung (Workload): |
Gesamt: 60 Stunden |
Lehrveranstaltungen |
Workshop Start in den Beruf
|
Teilnahmevoraussetzungen |
Keine |
Unterrichtssprache |
Deutsch |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten |
Bestehen der Prüfungsleistung |
Angestrebte Lernergebnisse, Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen |
Durch praxisnahe Hilfestellungen sind die Studierenden auf den Berufsstart und -alltag optimal vorbereitet und erweitern ihre im Praxisjahr gewonnenen Kenntnisse. |
Prüfungsleistung |
Präsenzschein |
Prüfungsdauer |
Entfällt |
Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen |
Nicht anwendbar |