GlüÄndStVtr3G BW
DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Gesetz zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag Vom 19. November 2019

Artikel 1 Gesetz zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

Dem zwischen dem 26. März 2019 und 18. April 2019 unterzeichneten Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2 Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt bekannt zu geben*
. Gleiches gilt für den Fall, dass der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos wird.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
STUTTGART, 19. November 2019

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

KRETSCHMANN

STROBL

SITZMANN

DR. EISENMANN

BAUER

UNTERSTELLER

DR. HOFFMEISTER-KRAUT

LUCHA

HAUK

WOLF

HERMANN

Fußnoten

*
[Red. Anm.: Entsprechend der Bekanntmachung vom 10. Dezember 2020 (GBl. S. 1200) ist der Dritte Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zum Glückspielwesen in Deutschland vom 3. April 2019 (GBl. S. 470) zum 01.01.2020 in Kraft getreten.]

Staatsvertrag

Dritter Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag - 3. GlüÄndStV)*

Das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern,
das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern, das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland, der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein und der Freistaat Thüringen
(im Folgenden: die Länder genannt)
schließen nachstehenden Staatsvertrag:

Fußnoten

*
[Red. Anm.: Entsprechend der Bekanntmachung vom 10. Dezember 2020 (GBl. S. 1200) ist der Dritte Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zum Glückspielwesen in Deutschland vom 3. April 2019 (GBl. S. 470) zum 01.01.2020 in Kraft getreten.]

Artikel 1 Änderung des Glücksspielstaatsvertrages

Änderungsanweisungen zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland in der Fassung des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 15. Dezember 2011 (Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV)

Artikel 2 Inkrafttreten

(1) Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Sind bis zum 31. Dezember 2019 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos*
.
(2) Die Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz teilt den Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.
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Fußnoten

*
[Red. Anm.: Entsprechend der Bekanntmachung vom 10. Dezember 2020 (GBl. S. 1200) ist der Dritte Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zum Glückspielwesen in Deutschland vom 3. April 2019 (GBl. S. 470) zum 01.01.2020 in Kraft getreten.]
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