Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung über Zuständigkeiten im Gesundheitswesen Vom 10. Dezember 1975
§ 1 Zuständigkeiten der Regierungspräsidien
                            Den Regierungspräsidien werden folgende Zuständigkeiten übertragen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (aufgehoben)
2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (aufgehoben)
3.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Genehmigung für die Herstellung von Nitritpökelsalz nach § 4 Satz 1 des Nitritgesetzes,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Entgegennahme der Anmeldung vitaminisierter Lebensmittel nach § 1 Abs. 1 Satz 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Genehmigung der gewerbsmäßigen Herstellung, des zum Verkauf Vorrätighalten oder in den Verkehr bringen teeähnlicher Erzeugnisse nach § 2 Satz 1 der Verordnung über Tee und teeähnliche Erzeugnisse.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 (aufgehoben)
§ 3 Zuständigkeiten der unteren Verwaltungsbehörden
                            Den unteren Verwaltungsbehörden werden folgende Zuständigkeiten übertragen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (aufgehoben)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Gestattung nach § 2 Satz 1 der Verordnung über die Altersgrenze bei Hebammen vom 24. Juli 1963 (BGBl. I S. 503), daß eine Hebamme, die das 70. Lebensjahr vollendet hat, weiterhin ihren Beruf ausübt.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 Aufhebung von Vorschriften
                            § 2 der Verordnung des Innenministeriums über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Hebammenwesens vom 16. Januar 1964 (Ges.Bl. S. 67) wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5 Inkrafttreten
                            Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf ihre Verkündung folgenden Monats in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stuttgart, den 10. Dezember 1975
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Griesinger