Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeiten und die Studiengebühren nach dem Akademiengesetz (AkadG-Zuständigkeits- und Gebührenverordnung) Vom 27. Mai 2003
§ 1
                            (1) Zuständiges Ministerium im Sinne von § 1 Absatz 7
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            AkadG ist das Wissenschaftsministerium.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Zuständiges Ministerium im Sinne von § 5
 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AkadG ist das Kultusministerium, bei ausländischen Bewerbern mit ausländischen Bildungsnachweisen das Wissenschaftsministerium.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Die Studiengebühr an der Popakademie nach § 9
 Abs. 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            FPAkadG wird auf 500 Euro pro Semester festgesetzt. Sie ist für jedes Semester vor Unterrichtsbeginn zu bezahlen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3
                            Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stuttgart, den 27. Mai 2003
                        
                        
                    
                    
                    
                Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
                            Teufel
 Dr. Döring Dr. Palmer
 Dr. Schäuble Prof. Dr. Frankenberg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Werwigk-Hertneck Stratthaus
 Stächele Dr. Repnik
 Müller Köberle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Mehrländer