FeuerwGLRBöAufgZV BW
DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Verordnung des Innenministeriums über die Zuweisung von Aufgaben nach dem Feuerwehrgesetz an das Landratsamt Böblingen Vom 5. Dezember 2018

§ 1

Die Aufsicht über die Werkfeuerwehr der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft am Standort Weissach im Landkreis Böblingen wird für das gesamte Werksgelände, einschließlich der auf dem Gebiet der Gemeinde Mönsheim im Landkreis Enzkreis gelegenen Werksteile, auf das Landratsamt Böblingen übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

STUTTGART, den 5. Dezember 2018

STROBL

Markierungen
Leseansicht