Verordnung des Kultusministeriums über die Entschädigung und den Reisekostenersatz für die Beauftragten der Denkmalschutzbehörden - Denkmalschutz-Reisekosten-Verordnung - Vom 12. Januar 1973
§ 1
                            (aufgehoben)
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            (1) Beauftragte der Denkmalschutzbehörden erhalten auf Antrag eine Reisekostenvergütung in sinngemäßer Anwendung des Landesreisekostengesetzes. Dabei ist die Reisekostenstufe B zugrunde zu legen; für Strecken, die mit einem privateigenen Kraftfahrzeug zurückgelegt wurden, wird als Auslagenersatz eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung nach § 6
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Landesreisekostengesetzes gewährt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Absatz 1 gilt nicht, soweit einem Beauftragten dadurch keine zusätzlichen Aufwendungen entstehen, daß er denkmalpflegerische Aufgaben in Verbindung mit einer dienstlichen Tätigkeit wahrnimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3
                            Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stuttgart, den 12. Januar 1973
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In Vertretung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Steinle