Verordnung des Kultusministeriums über Rahmenvorgaben für die Umstellung der Studiengänge für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen mit den beruflichen Fachrichtungen Gerontologie, Gesundheit und Care sowie Sozialpädagogik/Pädagogik auf die gestufte Studiengangstruktur (Rahmenvorgabenverordnung berufliche Lehramtsstudiengänge - RahmenVO-BS-KM) Vom 29. April 2016
§ 1 Anwendungsbereich, Bezeichnungen, Grundlagen, Ziele
§ 2 Studienumfang, Regelstudienzeiten, Kooperationen, Schulpraxis
§ 3 Akkreditierung
§ 4 Studienumfang
| Gerontologie, Gesundheit | ECTS-Punkte | |
| Zwei Fächer, davon jeweils | insgesamt 230 | |
| Fachwissenschaft | insgesamt 200 | |
| 
 | berufliches Fach | mindestens 125 | 
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 | allgemein bildendes Zweitfach | mindestens 63 | 
| Fachdidaktik | insgesamt 30 | |
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 | berufliches Fach | 15 | 
| 
 | allgemein bildendes Zweitfach | 15 | 
| Berufspädagogik, Bildungswissenschaften | 33 | |
| Schulpraxissemester | 16 | |
| Bachelor-, Masterarbeiten | 21 | |
| Summe | 300 | |
§ 5 Zeugnisse, Diploma Supplement
§ 6 Übergangsbestimmungen
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
| STUTTGART, den 29. April 2016 | STOCH | 
Anlage
Berufliche Fachrichtungen 1.
Gerontologie, Gesundheit und Care
###TABLE### 2.
Sozialpädagogik/Pädagogik
| Kompetenzen | Studieninhalte | |
| Die Absolventinnen und Absolventen | 
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| Gerontologie | ||
| können die wichtigsten Grundlagen bezogenen gerontologischen Theorien und strukturiertes Überblickswissen der Gerontologie anwenden. | Gerontologische Theorien und zentrale Befunde der Genetik, Physiologie, Psychologie, Psychiatrie, Soziologie, Sozialpolitikwissenschaft, sowie die Mehrdimensionalität von Entwicklungsprozessen. | |
| haben Kenntnisse über Migration im Zusammenhang mit Pflege und können eine eigene professionelle Haltung zum Thema Migration entwickeln. | Pflegebedürftige Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Migrationshintergrund als Pflegende. | |
| verfügen über Kompetenz in der Ethik in der Pflege und können eine eigene professionelle Haltung entwickeln. | Ethik der Pflege, der Thanatologie und Palliativpflege; Grundlagen und Formen der Leidens- und Sterbebegleitung. | |
| können die Grundlagen biografisch orientierter Forschung anwenden. | Grundlagen zum Autobiographischem Gedächtnis und seinen Veränderungen im Alter, Coping-Theorien, | |
| verfügen über ein strukturiertes Überblickswissen aus der Gerontopsychiatrie. | Einführung in die Psychopathologie, | |
| Pflegewissenschaft | ||
| kennen Theorien und Geschichte des Care-Konzepts sowie die aktuellen institutionellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Pflege und können die daraus entstehenden Konsequenzen erfassen und darstellen. | Einflussfaktoren auf Nursing, Palliativ- und Healthcare; | |
| können die wichtigsten pflegetheoretischen Modelle anwenden und sind in der Lage, die Konsequenzen aus der Umsetzung in die praktische Pflege zu erfassen und zu beurteilen. | Pflegetheoretische Einordnungssysteme, Pflegemodelle und Pflegekonzepte aus dem angloamerikanischen und deutschsprachigen Raum; | |
| sind mit den Grundlagen des Pflegeprozesses vertraut und können ihn differenziert wahrnehmen und beurteilen. | Theoretische Grundlagen des Pflegeprozess kennen und diese in die Praxis umsetzen. | |
| Integrierte Pflegepraxis | ||
| verfügen über die Qualifikation einer Pflegefachkraft. | Pflegehandlungen-, Lebenswelt- und Tagesgestaltung; | |
| Geriatrische Medizin | ||
| kennen Grundlagen der Anatomie und Physiologie, der Ernährung, der Geriatrie und der Pharmakologie (des Alters). | Kennenlernen von allgemeinen Grundlagen der Anatomie und Physiologie und ihrer speziellen Veränderungen im Alter. | |
| kennen die wichtigsten Grundlagen bedeutender körperlicher Erkrankungen (im Alter) und können diese im pflegefachlichen Kontext beurteilen. | Kennenlernen von allgemeinen Grundlagen der Krankheitslehre und ihrer speziellen Veränderungen im Alter, sowie diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen in der Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams. | |
| kennen die wichtigsten Grundlagen der Pharmakologie und der besonderen Wirkungsweisen (im Alter) und können diese einordnen. | Wirkungsweisen und Einsatzbereiche der wichtigsten pharmakologischen Substanzen. | |
| verfügen über ein strukturiertes Überblickswissen aus der Ernährungswissenschaft. | Ernährungswissenschaftliche Grundlagen, Besonderheiten der Ernährung im Alter, Diätetik. | |
| Gesundheitsförderung, Prävention, und Rehabilitation | ||
| verfügen über ein strukturiertes Überblickswissen aus der Sport- und Bewegungswissenschaft und können Rehabilitations- und Veränderungspotenziale im biografischen Kontext beurteilen. | Salutogenese, | |
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| Quantitative und qualitative Forschung | ||
| sind mit den Methoden der empirischen Forschung vertraut. | Grundlagen und Methoden quantitativer und qualitativer Forschung. | |
| Recht, Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Management in der Pflege | ||
| sind vertraut mit den rechtlichen Grundlagen der Pflege. | Allgemeine rechtliche Grundlagen, | |
| verfügen über grundlegende Kenntnisse der Betriebswirtschaft in Institutionen der Altenhilfe und der Gesundheitsversorgung. | Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Pflege. | |
| verfügen über Kenntnisse des Pflegemanagements, der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung und können diese anwenden und bewerten. | Pflegemanagement, | |
| Berufspädagogik | ||
| verfügen über grundlegende Kompetenzen in Berufspädagogik und fundiertes Wissen über den Aufbau und die Struktur beruflicher Schulen. | Geschichte der beruflichen Bildung, | |
| Fachdidaktik des Berufsfelds Pflege | ||
| sind vertraut mit den Grundlagen für die Erziehungs- und Bildungsarbeit an beruflichen Schulen im Berufsfeld Pflege. | Theorie und Geschichte der Erziehungswissenschaft im Kontext der Professionalisierung der Pflegepädagogik; | |
| können Curricula in Unterrichtseinheiten übertragen, Bildungs- und Lernziele ermitteln und Unterrichte planen. | Kennenlernen von Methoden zum Entwurf von Unterrichtseinheiten. | |