BesSchulV BW 2009
DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Verordnung des Kultusministeriums über die Schulen besonderer Art Vom 4. Juni 2009

§ 1 Allgemeines

Für die Schulen besonderer Art gelten die allgemeinen Bestimmungen, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist.

§ 2 Äußere Gliederung

(1) Die Schulen besonderer Art werden an Stelle nach Schularten nach Abteilungen gegliedert, und zwar in die Abteilung Orientierungsstufe (Klassen 5 und 6) und in die Abteilung Mittelstufe (Klassen 7 bis 10). In gymnasialbezogenen Klassen umfasst die Mittelstufe die Klassen 7 bis 9 im achtjährigen Bildungsgang sowie 7 bis 10 im neunjährigen Bildungsgang. In der integrierten Gesamtschule Mannheim-Herzogenried und der Staudinger-Gesamtschule Freiburg i.Br. umfasst die Orientierungsstufe die Klassen 5 bis 7; auch in den gymnasialbezogenen Klassen umfasst an dieser Schule die Mittelstufe die Klassen 8 bis 10.
(2) Soweit die Schulen weitere Abteilungen haben, haben diese nicht den Status einer Schule besonderer Art.

§ 3 Unterrichtsorganisation

(1) An den Schulen besonderer Art wird der Unterricht im Klassenverband erteilt; während der Orientierungsstufe kann er in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste und zweite Fremdsprache nach dem Prinzip der äußeren Differenzierung sowie auf verschiedenen Leistungsebenen (A-Niveau, B-Niveau, C-Niveau) erteilt werden.
(2) Ab Beginn der Klasse 7 können schulartbezogene Klassen gebildet werden.
(3) In Klassen, die nicht schulartbezogen gebildet wurden, wird der einzelne Schüler im Abschlussjahr der Sekundarstufe I in allen Fächern nach den Bildungsstandards des angestrebten Bildungsabschlusses unterrichtet. Die Schule berät die einzelnen Erziehungsberechtigten und Schüler im zweiten Schulhalbjahr der Klasse 8 sowie der Klasse 9, für die Erreichung welchen Bildungsabschlusses sie den einzelnen Schüler geeignet hält. Die Klassenkonferenz gibt aufgrund der jeweiligen Prüfungsordnung, Versetzungsordnung oder der Multilateralen Versetzungsordnung eine entsprechende Empfehlung ab.
(4) Das Fach Sport kann auch dann schulartübergreifend erteilt werden, wenn schulartbezogene Klassen gebildet wurden.

§ 4 Stundentafeln

Für die Orientierungsstufe und die Mittelstufe einschließlich der Klasse 10 oder 11 gelten insgesamt die jeweiligen Kontingentstundentafeln für die Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und das Gymnasium nach den Maßgaben der Anlagen 1 bis 9.

§ 5 Bildungs- und Lehrpläne

Dem Unterricht in der Orientierungsstufe und der Mittelstufe wird der gemeinsame Bildungsplan für die Sekundarstufe I zugrunde gelegt. Soweit schulartbezogene Gymnasialklassen gebildet werden oder soweit Fächer im gemeinsamen Bildungsplan für die Sekundarstufe nicht enthalten sind, ist der Bildungsplan für das Gymnasium maßgeblich.

§ 6 Aufnahme der Schüler

(1) In die Klasse 5 der Schulen besonderer Art können Schüler aufgenommen werden, die das Ziel der Grundschule erreicht haben. Werden mehr Schüler angemeldet, als aufgenommen werden können, hat die Schule mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde ein Auswahlverfahren festzulegen.
(2) Falls noch Plätze frei sind, können Schüler auch in höhere Klassen aufgenommen werden. Bis zur Bildung der schulartbezogenen Klassen entscheidet der Abteilungsleiter über die Zuordnung zu den verschiedenen Leistungsebenen in Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik. Bei Aufnahme in die schulartbezogenen Klassen muss der Schüler in die entsprechende Klasse der entsprechenden Schulart versetzt worden sein; im Übrigen gilt die multilaterale Versetzungsordnung vom 19. Juli 1985 (GBl. S. 285, K. u. U. S. 360), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. April 2002 (GBl. S. 182) in der jeweils geltenden Fassung.

§ 7 Einstufung, Umstufung

(1) Über die Zuordnung der Schüler zu den verschiedenen Leistungsebenen oder Lerngruppen in Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik entscheidet die Klassenkonferenz auf Grund der bisher gezeigten Leistungen und der voraussichtlichen Leistungsentwicklung. Kein Schüler darf gegen den Willen der Erziehungsberechtigten einem höheren Niveau zugeordnet werden.
(2) Eine Umstufung in eine andere Leistungsebene erfolgt, wenn der Schüler erhöhten Anforderungen gewachsen erscheint oder ein erfolgreiches Mitarbeiten in der bisher besuchten Leistungsebene nicht mehr gewährleistet ist. Die Umstufungen erfolgen in der Regel zum Ende eines Schulhalbjahres. Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.

§ 8 Notengebung, Zeugnisse

(1) Soweit keine schulartspezifischen Klassen gebildet sind kann an Stelle oder neben der Leistungsbeurteilung mit den herkömmlichen Notenstufen eine verbale Beurteilung der Leistungen in den einzelnen Fächern erfolgen. Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten sind dabei zusätzlich Noten oder Notentendenzen auszubringen und kenntlich zu machen, auf welcher Anforderungsebene die Leistungen erbracht wurden.
(2) In der Orientierungsstufe der Internationalen Gesamtschule Heidelberg erfolgt in allen Fächern die Notengebung nach einer Zehn-Punkte-Tabelle.
(3) Die Zeugnisse sind den abweichenden Regelungen für die Schulen besonderer Art anzupassen, insbesondere ist bei Fächern mit verschiedenen Leistungsebenen das Niveau kenntlich zu machen.

§ 9 Bildung der schulartbezogenen Klassen

(1) Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried 1.
Ein Schüler kann in die schulartbezogene Klasse aufgenommen werden, nach deren Versetzungsordnung er unter den nachfolgenden Maßgaben am Ende der vorhergehenden Klasse versetzt worden wäre.
a)
Zum Besuch der gymnasialbezogenen Klasse ist ferner erforderlich, dass der Schüler am Ende der vorhergehenden Klasse in mindestens zwei Fächern mit verschiedenen Leistungsebenen im A-Niveau war und dass er in Klasse 7 den Unterricht in der zweiten Fremdsprache besuchte.
b)
Zum Besuch der realschulbezogenen Klasse ist ferner erforderlich, dass der Schüler am Ende der vorhergehenden Klasse in mindestens zwei Fächern mit verschiedenen Leistungsebenen im B-Niveau war.
2.
In den Fächern mit verschiedenen Leistungsebenen ist die Note erforderlichenfalls dem entsprechenden Niveau zuzuordnen.
3.
Für die Versetzungsordnungen gelten folgende Maßgaben:
Das Fach Arbeitslehre ist ein für die Versetzung maßgebendes Fach. Im Übrigen richtet sich die Maßgeblichkeit der Fächer nach den Anlagen 7 bis 9.
(2) Internationale Gesamtschule Heidelberg 1.
Ein Schüler kann in die gymnasialbezogene Klasse aufgenommen werden, wenn er am Ende der Klasse 6 in mindestens zwei der Fächer Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik jeweils mindestens 8 Punkte und in dem dritten Fach und der zweiten Fremdsprache und mindestens 7 Punkte erreicht hat, sowie der Durchschnitt aus den Leistungen in den nach der Anlage 6 maßgeblichen Fächern mindestens 8 Punkte beträgt.
2.
Ein Schüler kann in die realschulbezogene Klasse aufgenommen werden, wenn er am Ende der Klasse 6 in mindestens zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens 6 Punkte und im dritten Fach mindestens 5 Punkte erreicht hat, sowie der Durchschnitt aus den Leistungen in den nach der Anlage 5 maßgeblichen Fächern mindestens 6 Punkte beträgt.
3.
Wird der Durchschnitt von 8 oder 6 Punkten wegen der Leistungen in Sport, Musik und Bildende Kunst nicht erreicht, ist von diesen Fächern nur das mit der besten Note in die Durchschnittsberechnung einzubeziehen.
Die Regelungen zum untypischen Leistungsabfall und zur Aufnahme auf Probe nach der Realschulversetzungsordnung und der Versetzungsordnung Gymnasien gelten entsprechend.
(3) Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Abteilungsleiters. Der Vorsitzende ist stimmberechtigt; bei Stimmengleichheit gibt seine Stimme den Ausschlag.

§ 10 Versetzungen

(1) In den schulartbezogenen Klassen steigen die Schüler durch Versetzungsentscheidung in die nächsthöhere Klasse auf. Soweit keine schulartbezogenen Klassen gebildet sind, rücken die Schüler ohne Versetzungsentscheidung in die nächsthöhere Klasse auf.
(2) In den schulartbezogenen Klassen gilt die Versetzungsordnung der entsprechenden Schularten mit folgenden Maßgaben:
1.
Für die Staudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. gilt:
a)
Die Fächer des Wahlpflichtbereichs nach Anlage 3 sind jeweils ein für die Versetzung maßgebendes Kernfach im Sinne der Versetzungsordnung Gymnasien.
b)
Sind die Fächer Sport, Musik oder Bildende Kunst Kernfächer, sind sie in jedem Fall für die Versetzung maßgebende Fächer.
2.
Für die Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried gilt:
a)
Werkrealschulverordnung
Das Fach Arbeitslehre mit dem jeweiligen Schwerpunkt Elektrotechnik, Metalltechnik oder Hauswirtschaft ist ein für die Versetzung maßgebendes Fach.
b)
Realschulversetzungsordnung
Das vom Schüler gewählte Wahlpflichtfach ist ein für die Versetzung maßgebendes Kernfach. Für Schüler, die Arbeitslehre nicht als Wahlpflichtfach gewählt haben, ist dieses Fach ein für die Versetzung maßgebendes Fach.
c)
Versetzungsordnung Gymnasien
Das Fach Arbeitslehre ist in den Klassen 7 bis 10 ein für die Versetzung maßgebendes Fach.

§ 11 Abschlüsse, Übergang in die Oberstufe des Gymnasiums

Für den Erwerb des Hauptschul-, Werkrealschul- und des Realschulabschlusses und für den Übergang in die Eingangsklasse der Oberstufe (Klasse 10 oder 11 des Gymnasiums) gelten die allgemeinen Bestimmungen mit folgenden Maßgaben:
1.
Die oder der stellvertretende Vorsitzende des Prüfungsausschusses bei der Hauptschulabschlussprüfung, Werkrealschulabschlussprüfung und Realschulabschlussprüfung ist die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter der Mittelstufe;
2.
Voraussetzung für den Übergang von der realschulbezogenen Klasse 10 in eine besondere Eingangsklasse der Oberstufe ist der Realschulabschluss, wobei ein Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik sowie der beiden als Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache belegten Fremdsprachen und in jedem dieser Fächer mindestens die Note »ausreichend« erreicht sein müssen;
3.
Soweit keine schulartbezogenen Klassen gebildet wurden, gilt Nummer 2 für die Schüler entsprechend, deren Leistungsfeststellungen im Abschlussjahr auf dem Niveau M erfolgten; Schüler, die auf Niveau E in Klasse 10 in entsprechender Anwendung der Versetzungsordnung Gymnasien versetzt wurden, können in die Eingangsklasse der gymnasialen Oberstufe wechseln.

§ 12 Schulwechsel

(1) Während der Orientierungsstufe stellt die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Abteilungsleitung auf Grund der gezeigten Leistungen des Schülers fest, für welche Schulart beziehungsweise Schularten er geeignet ist. Diese Feststellung berechtigt zum Übertritt in die entsprechende Schulart. Stimmen die Feststellung der Schule und der Elternwunsch nicht überein, kann der Schüler an einer Schule der gewünschten Schulart eine Aufnahmeprüfung nach der Multilateralen Versetzungsordnung ablegen.
(2) Nach Abschluss der Orientierungsstufe findet für den Wechsel eines Schülers einer Schule besonderer Art in eine andere Schulart die Multilaterale Versetzungsordnung entsprechende Anwendung.
(3) Soweit keine schulartspezifischen Klassen eingerichtet sind, ist für den Wechsel auf eine andere Schulart ein Zeugnis zu erstellen, in dem die Noten in allen Fächern einheitlich auf einer Niveaustufe ausgewiesen sind. Es wird die Niveaustufe ausgewiesen, die überwiegend für die Leistungsfeststellungen maßgeblich war.

§ 13 Schulaufsicht

Die Schulen besonderer Art unterstehen der unmittelbaren Schulaufsicht des Regierungspräsidiums.

§ 13a Übergangsbestimmungen

(1) Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2016/2017 eine Klasse 7 bis 12 besuchen, gilt § 5
Verordnung über die Schulen besonderer Art in der am 31. Juli 2016 geltenden Fassung bis zu deren Abschluss an der Schule besonderer Art weiter. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Klassenwiederholung in eine Klasse wechseln, die sich im Schuljahr 2016/2017 in der Klassenstufe 5 oder 6 befand.
(2) Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2018/2019 eine Klasse 9 bis 12 besuchen, gilt die Verordnung über die Schulen besonderer Art in der am 31. Juli 2018 geltenden Fassung bis zu deren Abschluss an der Schule besonderer Art weiter; Absatz 1 Satz 2 findet Anwendung.
(3) Ethik wird erstmals im Schuljahr 2021/2022 in Klassenstufe 5 unterrichtet.

§ 14 Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2008 mit der Maßgabe in Kraft, dass sie erstmals für Schüler Anwendung findet, die zum Schuljahr 2004/05 in die Klasse 5 eingetreten sind.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Kultusministeriums über die Schulen besonderer Art vom 1. August 1988 (GBl. S. 200), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Oktober 1998 (GBl. S. 585), mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie letztmals für Schüler gilt, die vor dem Schuljahr 2004/05 in die Klasse 5 eingetreten sind.
Stuttgart, den 4. Juni 2009 RAU

Anlage 1

(zu § 4)

Kontingentstundentafel für die Staudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. (Werkrealschule / Hauptschule)

Vorbemerkung zur Stundentafel:
Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden.
Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik.
Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung.
Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT).
Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Technik und Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES).
In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.
In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.
Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet.
Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache Englisch beginnt in Klasse 5.
Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung und Soziales.
Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt.
Die Fächer Biologie, Physik, Chemie und Gemeinschaftskunde beginnen in Klasse 7; das Fach Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnt in Klasse 8.
Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.
Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an.

Unterrichtsfach

Klassen 5 - 7
(Orientierungsstufe)

Klassen
8 - 10

I. Pflichtbereich

Religionslehre

6

5

Ethik

6

5

Deutsch

14

14

Pflichtfremdsprache (Englisch)

14

12

Mathematik

14

14

Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld

 

 

Geschichte

2

6

Geographie

5

2

Gemeinschaftskunde

1

4

Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung

-

6

Naturwissenschaftliches Fächerfeld

 

 

Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik

6

-

Physik

2

4

Chemie

1

5

Biologie

2

5

Aufbaukurs Informatik

1

-

Musik

6

3

Bildende Kunst

6

3

Sport

9

8

Kompetenzanalyse mit individueller Förderung

-

2

II. Wahlpflichtbereich

Technik

7

11

Alltagskultur, Ernährung und Soziales

III. Wahlbereich

 

 

Wahlfach Informatik

-

(3)

Anlage 2

(zu § 4)

Kontingentstundentafel für die Staudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. (Realschule)

Vorbemerkung zur Stundentafel:
Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden.
Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik.
Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung.
Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT).
Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Technik; Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES) und zweite Fremdsprache.
In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.
In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.
Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet.
Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache beginnt in Klasse 5.
Die zweite Fremdsprache beginnt für die Schüler, die die zweite Fremdsprache wählen, in Klasse 6.
Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung und Soziales oder zweite Fremdsprache.
Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt.
Die Fächer Biologie, Physik, Chemie, Gemeinschaftskunde beginnen in Klasse 7; das Fach Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnt in Klasse 8. Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.
Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an.
Das zweite Wahlpflichtfach (Musik, Bildende Kunst oder Sport) beginnt in Klasse 9.
Beim Übergang von Grundschülern mit vier Jahren Französischunterricht in eine Klasse 5 mit Englisch als Pflichtfremdsprache soll die Überbrückung bis zur möglichen Weiterführung von Französisch in Klasse 6 ermöglicht werden.

Unterrichtsfach

Klassen 5 - 7
(Orientierungsstufe)

Klassen
8 - 10

I. Pflichtbereich

Religionslehre

6

5

Ethik

6

5

Deutsch

14

12

Pflichtfremdsprache

14

12

Mathematik

14

12

Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld

 

 

Geschichte

2

6

Geographie

5

2

Gemeinschaftskunde

1

4

Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung

-

3

Naturwissenschaftliches Fächerfeld

 

 

Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik

6

-

Physik

2

4

Chemie

1

5

Biologie

2

5

Aufbaukurs Informatik

1

-

Musik

6

3

Bildende Kunst

6

3

Sport

9

8

Kompetenzanalyse mit individueller Förderung

-

2

II. Wahlpflichtbereich

Technik

7

11

Alltagskultur, Ernährung und Soziales

Zweite Fremdsprache

Musik, Bildende Kunst, Sport

-

4

III. Wahlbereich

 

 

Wahlfach Informatik

-

(3)

Anlage 3

(zu §§ 4, 10 Absatz 2 Nummer 1)

Kontingentstundentafel für die Staudinger-Gesamtschule Freiburg i. Br. (Gymnasium)

Vorbemerkung zur Stundentafel:
Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern, Fächerfeldern und Profilen zu unterscheiden.
Einzeln genannte Fächer sind: Deutsch, Mathematik, erste Pflichtfremdsprache, zweite Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Aufbaukurs Informatik.
Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung.
Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT).
Profile ab Klasse 9: Naturwissenschaft und Technik (NwT), Bildende Kunst, Musik, Sport.
In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.
Von den in den Klassen 5 und 6 zu unterrichtenden Fremdsprachen beginnt die erste zu Beginn der Klasse 5 und die zweite zu Beginn der Klasse 6.
Beim Übergang von Grundschülern mit vier Jahren Französischunterricht soll die Überbrückung bis zur möglichen Weiterführung von Französisch in Klasse 6 ermöglicht werden.
Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet.
Die Naturwissenschaften, die im Fächerverbund BNT enthalten sind, werden als eigenständige Fächer wie folgt fortgesetzt: Biologie, Physik und Chemie in Klasse 7.
Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6, Gemeinschaftskunde in Klasse 7 und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung in Klasse 8. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.
In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.

Unterrichtsfach

Klassen 5 - 7
(Orientierungsstufe)

Klassen
8 - 11

Religionslehre

6

7

Ethik

6

7

Deutsch

13

16

Erste Pflichtfremdsprache

13

13

Mathematik

13

15

Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld

 

 

Geschichte

2

8

Geographie

5

3

Gemeinschaftskunde

1

5

Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung

-

3

Naturwissenschaftliches Fächerfeld

 

 

Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik

6

-

Physik

2

6

Chemie

1

7

Biologie

2

5

Aufbaukurs Informatik

1

-

Musik

6

4

Bildende Kunst

6

4

Sport

9

9

Kompetenzanalyse mit individueller Förderung

-

2

II. Wahlpflichtbereich

Technik

4

-

Alltagskultur, Ernährung und Soziales

Zweite (Pflicht-) Fremdsprache

7

14

III. Profile

 

 

NwT, Sport, Musik, Bildende Kunst

 

12

Anlage 4

(zu § 4)

Kontingentstundentafel für die Internationale Gesamtschule Heidelberg (Werkrealschule / Hauptschule)

Vorbemerkung zur Stundentafel:
Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden.
Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik.
Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung.
Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT).
Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Technik und Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES).
In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.
In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.
Die acht Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde, Technik zwei Stunden. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet.
Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache Englisch beginnt in Klasse 5.
Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung und Soziales.
Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt.
Die Fächer Biologie, Physik, Chemie, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7.
Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.
Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 7 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an.

Unterrichtsfach

Klassen 5 - 6
(Orientierungsstufe)

Klassen
7 - 10

I. Pflichtbereich

Religionslehre

4

7

Ethik

4

7

Deutsch

8

19

Pflichtfremdsprache

8

17

Mathematik

8

19

Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld

 

 

Geschichte

1

7

Geographie

2

5

Gemeinschaftskunde

-

5

Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung

-

5

Naturwissenschaftliches Fächerfeld

 

 

Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik

8

-

Physik

-

6

Chemie

-

5

Biologie

-

5

Aufbaukurs Informatik

-

1

Musik

4

5

Bildende Kunst

4

5

Sport

6

11

Kompetenzanalyse mit individueller Förderung

-

2

II. Wahlpflichtbereich

Technik

-

12

Alltagskultur, Ernährung und Soziales

-

12

Zweite Fremdsprache
(fakultativ in Kl. 6)

2

-

III. Wahlbereich

 

 

Wahlfach Informatik

-

(3)

Anlage 5

(zu §§ 4, 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2)

Kontingentstundentafel für die Internationale Gesamtschule Heidelberg (Realschule)

Vorbemerkung zur Stundentafel:
Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden.
Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik.
Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung.
Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT).
Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Technik; Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES) und zweite Fremdsprache.
In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.
In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.
Die acht Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde, Technik zwei Stunden. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet.
Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache beginnt in Klasse 5.
Die zweite Fremdsprache beginnt für die Schüler, die die zweite Fremdsprache wählen, in Klasse 6 mit zwei Kontingentstunden.
Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung und Soziales oder zweite Fremdsprache.
Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt.
Die Fächer Biologie, Physik, Chemie, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7.
Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.
Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an.

Unterrichtsfach

Klassen 5 - 6
(Orientierungsstufe)

Klassen
7 - 10

I. Pflichtbereich

Religionslehre

4

7

Ethik

4

7

Deutsch

8

16

Pflichtfremdsprache

8

15

Mathematik

8

16

Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld

 

 

Geschichte

1

7

Geographie

2

5

Gemeinschaftskunde

-

5

Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung

-

5

Naturwissenschaftliches Fächerfeld

 

 

Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik

8

-

Physik

-

6

Chemie

-

5

Biologie

-

5

Aufbaukurs Informatik

-

1

Musik

4

5

Bildende Kunst

4

5

Sport

6

11

Kompetenzanalyse mit individueller Förderung

-

2

II. Wahlpflichtbereich

Technik

-

12

Alltagskultur, Ernährung und Soziales

-

12

Zweite Fremdsprache (fakultativ ab Klasse 6)

2

12

III. Wahlbereich

 

 

Wahlfach Informatik

-

(3)

Anlage 6

(zu §§ 4, 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)

Kontingentstundentafel für die Internationale Gesamtschule Heidelberg (Gymnasium)

Vorbemerkung zur Stundentafel:
Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern, Fächerfeldern und Profilen zu unterscheiden.
Einzeln genannte Fächer sind: Deutsch, Mathematik, erste Pflichtfremdsprache, zweite Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Aufbaukurs Informatik.
Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung.
Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT).
Profile ab Klasse 8: dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik.
In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.
Von den in den Klassen 5 und 6 zu unterrichtenden Fremdsprachen beginnt die erste zu Beginn der Klasse 5 und die zweite zu Beginn der Klasse 6.
Die acht Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde, Technik zwei Stunden. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet.
Die Naturwissenschaften, die im Fächerverbund BNT enthalten sind, werden als eigenständige Fächer wie folgt fortgesetzt: Biologie und Physik in Klasse 7, Chemie in Klasse 8.
Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung in Klasse 8. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.
In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.

Unterrichtsfach

Klassen 5 - 6
(Orientierungsstufe)

Klassen
7 - 11

Religionslehre

4

9

Ethik

4

9

Deutsch

8

20

Erste Pflichtfremdsprache

8

18

Zweite Pflichtfremdsprache

2

19

Mathematik

8

20

Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld

 

 

Geschichte

1

9

Geographie

2

7

Gemeinschaftskunde

-

7

Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung

-

3

Naturwissenschaftliches Fächerfeld

 

 

Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik

8

-

Physik

-

8

Chemie

-

7

Biologie

-

7

Aufbaukurs Informatik

-

1

Musik

4

6

Bildende Kunst

4

6

Sport

6

12

Profile (Dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik)

 

14

Anlage 7

(zu §§ 4, 9 Absatz 1 Nummer 3)

Kontingentstundentafel für die Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried (Werkrealschule / Hauptschule)

Vorbemerkung zur Stundentafel:
Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden.
Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik.
Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung.
Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT).
Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Technik und Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES) und Arbeitslehre.
In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.
In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.
Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet.
Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache Englisch beginnt in Klasse 5.
Wahlpflichtbereich Klasse 7 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung und Soziales.
Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt.
Die Fächer Biologie, Physik, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7. Chemie beginnt in Klasse 8.
Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6, Arbeitslehre in Klasse 6 oder 7.
Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.
Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an.

Unterrichtsfach

Klassen 5 - 7
(Orientierungsstufe)

Klassen
8 - 10

I. Pflichtbereich

Religionslehre

6

5

Ethik

6

5

Deutsch

13

14

Pflichtfremdsprache

13

12

Mathematik

13

14

Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld

 

 

Geschichte

2

6

Geographie

4

3

Gemeinschaftskunde

1

4

Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung

1

4

Naturwissenschaftliches Fächerfeld

 

 

Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik

6

-

Physik

1

5

Chemie

-

6

Biologie

2

4

Aufbaukurs Informatik

1

-

Musik

5

4

Bildende Kunst

6

3

Sport

10

7

Kompetenzanalyse mit individueller Förderung

-

2

II. Wahlpflichtbereich

Technik

8

9

Alltagskultur, Ernährung und Soziales

Arbeitslehre

2

3

III. Wahlbereich

 

 

Wahlfach Informatik

-

(3)

Anlage 8

(zu §§ 4, 9 Absatz 1 Nummer 3)

Kontingentstundentafel für die Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried (Realschule)

Vorbemerkung zur Stundentafel:
Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern und Fächerfeldern des Pflichtbereiches sowie des Wahlpflichtfachbereiches zu unterscheiden.
Einzeln genannte Fächer im Pflichtbereich sind: Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Kompetenzanalyse mit individueller Förderung und der Aufbaukurs Informatik.
Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung.
Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld im Pflichtbereich gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT).
Einzeln genannte Fächer im Wahlpflichtbereich sind: Technik; Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES), zweite Fremdsprache und Arbeitslehre.
In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.
In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.
Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet.
Der Unterricht in der Pflichtfremdsprache beginnt in Klasse 5.
Die zweite Fremdsprache beginnt für die Schüler, die die zweite Fremdsprache wählen, in Klasse 6.
Wahlpflichtbereich Klasse 8 bis 10: Technik beziehungsweise Alltagskultur, Ernährung und Soziales, zweite Fremdsprache oder Naturwissenschaftliches Profil.
Das Wahlfach Informatik beginnt für Schüler, die dieses Fach freiwillig belegen, in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt.
Die Fächer Biologie, Physik, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnen in Klasse 7. Chemie beginnt in Klasse 8.
Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6, Arbeitslehre ab 6 oder 7. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.
Die Kompetenzanalyse wird verpflichtend in Klasse 8 durchgeführt. Die individuelle Förderung schließt sich unmittelbar an.

Unterrichtsfach

Klassen 5 - 7
(Orientierungsstufe)

Klassen
8 - 10

I. Pflichtbereich

Religionslehre

6

5

Ethik

6

5

Deutsch

13

11

Pflichtfremdsprache

13

10

Mathematik

13

11

Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld

 

 

Geschichte

2

6

Geographie

4

3

Gemeinschaftskunde

1

4

Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung

1

4

Naturwissenschaftliches Fächerfeld

 

 

Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik

6

-

Physik

1

5

Chemie

-

6

Biologie

2

4

Aufbaukurs Informatik

1

-

Musik

5

4

Bildende Kunst

6

3

Sport

10

7

Kompetenzanalyse mit individueller Förderung

-

2

II. Wahlpflichtbereich

Technik

8

9

Alltagskultur, Ernährung und Soziales

Zweite Fremdsprache

8

Naturwissenschaftliches Profil

-

 

Arbeitslehre

2

4

III. Wahlbereich

 

 

Wahlfach Informatik

-

(3)

Anlage 9

(zu §§ 4, 9 Absatz 1 Nummer 3)

Kontingentstundentafel für die Integrierte Gesamtschule Mannheim-Herzogenried (Gymnasium)

Vorbemerkung zur Stundentafel:
Für die folgende Beschreibung von Stundenanteilen (Gesamtkontingente) ist zwischen einzeln genannten Fächern, Fächerfeldern und Profilen zu unterscheiden.
Einzeln genannte Fächer sind: Deutsch, Mathematik, erste Pflichtfremdsprache, zweite Pflichtfremdsprache, Religionslehre, Ethik, Musik, Bildende Kunst, Sport, Aufbaukurs Informatik.
Dem gesellschaftswissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Geographie, Gemeinschaftskunde, Geschichte, Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung, Arbeitslehre.
Dem naturwissenschaftlichen Fächerfeld gehören an: Physik, Chemie, Biologie, Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT).
Profile ab Klasse 9: Dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, Sport.
In den Klassen 5 bis 10 werden für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, elf Kontingentstunden Ethik vorgesehen. Die Verteilung der Kontingentstunden in Religionslehre wird unter Beteiligung der zuständigen kirchlichen Beauftragten festgelegt.
Von den in den Klassen 5 und 6 zu unterrichtenden Fremdsprachen beginnt die erste zu Beginn der Klasse 5 und die zweite zu Beginn der Klasse 6.
Die sechs Kontingentstunden des Fächerverbunds BNT werden wie folgt verteilt: Biologie vier Stunden, Physik eine Stunde, Chemie eine Stunde. Der Fächerverbund BNT wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet.
Die Naturwissenschaften, die im Fächerverbund BNT enthalten sind, werden als eigenständige Fächer wie folgt fortgesetzt: Biologie und Physik in Klasse 7, Chemie in Klasse 8.
Geschichte beginnt in Klasse 5 oder 6, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung in Klasse 7, Arbeitslehre in 7. Der Aufbaukurs Informatik wird in Klasse 7 unterrichtet. Die übrigen Fächer beginnen in Klasse 5.
In Klasse 5 wird ein Basiskurs Medienbildung im Umfang von 35 Unterrichtsstunden durchgeführt, die aus dem Stundenvolumen der beteiligten Fächer entnommen werden. Die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz entscheiden über die am Basiskurs Medienbildung beteiligten Fächer und deren zeitlichen Anteil.

Unterrichtsfach

Klassen 5 - 7
(Orientierungsstufe)

Klassen
8 - 11

Religionslehre

6

7

Ethik

6

7

Deutsch

13

14

Erste Pflichtfremdsprache

13

13

Zweite Pflichtfremdsprache

8

13

Mathematik

13

15

Gesellschaftswissenschaftliches Fächerfeld

 

 

Geschichte

2

8

Geographie

4

4

Gemeinschaftskunde

1

4

Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung

1

3

Naturwissenschaftliches Fächerfeld

 

 

Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik

6

-

Physik

1

8

Chemie

-

7

Biologie

2

5

Aufbaukurs Informatik

1

-

Musik

5

4

Bildende Kunst

6

5

Sport

10

8

Profile (Dritte Fremdsprache, Naturwissenschaft und Technik, Sport)

-

12

Arbeitslehre

2

4

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