Verordnung der Landesregierung über die Einschränkung der Mitteilungspflichten der Ausländerbeauftragten Vom 11. September 1995
§ 1
                            Ausländerbeauftragte von Landkreisen, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sind zu Mitteilungen nach § 76
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Abs. 1 und 2
 
AuslG über einen Ausländer, der sich rechtmäßig in ihrem Zuständigkeitsbereich aufhält oder der sich bis zum Erlaß eines die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts beendenden Verwaltungsaktes rechtmäßig dort aufgehalten hat, nur verpflichtet, soweit dadurch die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben nicht gefährdet wird.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stuttgart, den 11. September 1995
                        
                        
                    
                    
                    
                Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
                            Teufel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Vetter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Schavan
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mayer-Vorfelder
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Solinger
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schaufler
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wabro
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Weinmann
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Birzele
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            von Trotha
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Weiser
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schäfer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Unger-Soyka
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Baumhauer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Reinelt