Art91cGGAStVtrÄStVtrG BW
DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Gesetz zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag Vom 18. Juli 2019

Artikel 1 Erster IT-Änderungsstaatsvertrag

Dem von Baden-Württemberg am 15. März 2019 unterzeichneten Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (Erster IT-Änderungsstaatsvertrag) zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen wird zugestimmt. Der Erste IT-Änderungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2 Inkrafttreten, Bekanntmachungen

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem die Vorschriften des in Artikel 1 genannten Vertrages nach seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 in Kraft treten, ist im Gesetzblatt bekannt zu geben. Für den Fall, dass der in Artikel 1 genannte Vertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos wird oder nach § 12 Absatz 2
des IT-Staatsvertrags außer Kraft tritt, ist dies im Gesetzblatt bekannt zu geben.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
STUTTGART, den 18. Juli 2019

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

KRETSCHMANN

STROBL

DR. EISENMANN

UNTERSTELLER

DR. HOFFMEISTER-KRAUT

LUCHA

WOLF

 

HERMANN

Staatsvertrag

Erster Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT- Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG

Das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern,
das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern, das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland, der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein und der Freistaat Thüringen
sowie die
Bundesrepublik Deutschland (im Weiteren „der Bund“ genannt)
schließen nachstehenden Staatsvertrag:

Artikel 1 Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG

[Änderungsanweisung zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG vom 20. November 2009 (BGBl. 2010 I S. 662)]

Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis

Der Bund und die Länder können den Wortlaut des IT-Staatsvertrags in der am Tag des Inkrafttretens nach Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt und in den jeweiligen Landesgesetzblättern bekannt machen.

Artikel 3 Inkrafttreten

(1) Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte Ratifikationsurkunde bei der Staats- oder Senatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt wurde. Sind bis zum 30. September 2019 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staats- oder Senatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird dieser Staatsvertrag gegenstandslos.
(2) Die Staats- oder Senatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz teilt Bund und Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.

Für die Bundesrepublik Deutschland

Berlin

, den 19.03.2019

Horst Seehofer

Für das Land Baden-Württemberg

Berlin

, den 15.03.2019

Winfried Kretschmann

Für den Freistaat Bayern

Berlin

, den 15.03.2019

Markus Söder

Für das Land Berlin

Berlin

, den 15.03.2019

Michael Müller

Für das Land Brandenburg

Berlin

, den 15.03.2019

Dietmar Woidtke

Für die Freie Hansestadt Bremen

Berlin

den 15.03.2019

Carsten Sieling

Für die Freie und Hansestadt Hamburg

Berlin

, den 15.03.2019

Peter Tschentscher

Für das Land Hessen

Berlin

den 15.03.2019

Volker Bouffier

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Berlin

, den 21.03.2019

Manuela Schwesig

Für das Land Niedersachsen

Berlin

, den 21.03.2019

Stephan Weil

Für das Land Nordrhein-Westfalen

Berlin

, den 21.03.2019

Armin Laschet

Für das Land Rheinland-Pfalz

Berlin

, den 15.03.2019

Malu Dreyer

Für das Saarland

Berlin

, den 15.03.2019

Tobias Hans

Für den Freistaat Sachsen

Berlin

, den 15.03.2019

Michael Kretschmer

Für das Land Sachsen-Anhalt

Berlin

, den 15.03.2019

Reiner Haseloff

Für das Land Schleswig-Holstein

Berlin

, den 21.03.2019

Daniel Günther

Für den Freistaat Thüringen

Berlin

, den 21.03.2019

Bodo Ramelow

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