Verordnung des Sozialministeriums über die Zuständigkeit nach der Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen Vom 4. März 2004
§ 1
                            Zuständige Stelle im Sinne von §
1 der Verordnung über die Bestimmung der zuständigen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für behinderte Menschen vom 24. Juni 2002 (BGBl. I S. 2281) ist das Landesversorgungsamt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Baden-Württemberg, ab 1. Januar 2005 das Regierungspräsidium Stuttgart.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stuttgart, den 4. März 2004
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Repnik