Verordnung der Landesregierung und des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Agrarstatistikgesetzes (Agrarstatistik-Durchführungsverordnung - AgrStatG-DVO) Vom 10. Dezember 1990
§ 1 Zuständigkeit des Statistischen Landesamtes
                            (1) Zuständige Behörde für die Durchführung
der Agrarstatistiken nach Maßgabe des Agrarstatistikgesetzes ist das
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Statistische Landesamt, soweit nichts anderes bestimmt ist.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Insbesondere erläßt es die zur Durchführung
erforderlichen technischen und organisatorischen Verwaltungsvorschriften und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            führt die Aufbereitung und statistische Auswertung der ausgefüllten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erhebungsvordrucke durch.
                        
                        
                    
                    
                    
                §§ 2 bis 8 (aufgehoben)
§ 9 Inkrafttreten
                            Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stuttgart, den 10. Dezember 1990
                        
                        
                    
                    
                    
                Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
                            Späth
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mayer-Vorfelder
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr.
Palm
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Weiser
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Engler
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schaufler
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schlee
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Eyrich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr.
Vetter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wabro
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Baumhauer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerium für Ländlichen
Raum,
 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Weiser