Verordnung der Landesregierung über Rechtsverordnungen auf Grund von Ermächtigungen in Bundesgesetzen Vom 30. Januar 1962
§ 1
                            (1) Rechtsverordnungen, die im Gebiete des Landes Baden-Württemberg von obersten Landesbehörden auf Grund von Ermächtigungen in Bundesgesetzen erlassen worden sind, gelten als von der Landesregierung erlassen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Die durch § 1 Satz 1
 des Gesetzes über Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen vom 3. Juli 1961 (BGBl. I S. 856) der Landesregierung erteilte Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf Grund von Bundesgesetzen wird auf die obersten Landesbehörden übertragen, die in den Bundesgesetzen bezeichnet sind. Diese können auch die in Abs. 1 genannten Verordnungen ändern oder aufheben und die ihnen übertragenen Ermächtigungen in dem in den Bundesgesetzen bezeichneten Umfang auf nachgeordnete Behörden weiter übertragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stuttgart, den 30. Januar 1962
                        
                        
                    
                    
                    
                Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
                            Dr. Wolfgang Haußmann Dr. Filbinger Dr. Storz 
 Dr. Hermann Müller Dr. Leuze
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Leibfried Schüttler Schwarz