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DE - Landesrecht Baden-Württemberg

Bekanntmachung der Landesregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien Vom 24. Juli 2001

Artikel 1

Die Geschäftsbereiche der Ministerien werden wie folgt festgesetzt: I.

Staatsministerium (StM) 1.

Grundsätzliche Fragen der Verfassung sowie des Staatsgebietes und seiner Einteilung;
2.
Unterstützung des Ministerpräsidenten bei der Bestimmung der Richtlinien der Politik; strategisches Controlling im Rahmen des Landescontrollings;
3.
Verkehr mit dem Landtag; 4.
Vorbereitung und Auswertung der Regierungstätigkeit;
5.
Koordinierung der Planungen und der planungsrelevanten Statistik des Landes;
6.
Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung, Werbe- und Sympathiekampagne des Landes;
7.
allgemeine Fragen der Staatsverwaltung und des Aufgabenkreises der Behörden; ressortübergreifende Koordination im Kontext der Verwaltungsmodernisierung;
8.
Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg, Beamtenernennungen, soweit der Ministerpräsident zuständig ist, und die damit zusammenhängenden grundsätzlichen Fragen;
9.
Gnadensachen, soweit der Ministerpräsident zuständig ist;
10.
Protokollangelegenheiten, Konsulatswesen; 11.
Medienpolitik, Medienrecht, Rundfunkwesen; 12.
Angelegenheiten der Gedenkstätten, Erinnerungskultur, soweit nicht ein anderes Ressort oder die Landeszentrale für politische Bildung zuständig ist;
13.
Verfassungsgerichtshof; 14.
Gesetzblatt; 15.
Stabsstelle der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung;
16.
Vertrag des Landes Baden-Württemberg mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e. V.;
17.
Bundes-, Europa- und internationale Angelegenheiten
a)
Allgemeine Beziehungen zum Bund und zu den anderen Ländern;
b)
Fragen in Bezug auf die Europäische Union; c)
Vertretung des Landes beim Bund; d)
Vertretung des Landes bei der Europäischen Union;
e)
Internationale Zusammenarbeit; f)
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit; g)

Entwicklungszusammenarbeit. II.

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen (Innenministerium, IM)

Zum Geschäftsbereich des Innenministeriums gehören alle Geschäfte der Staatsverwaltung, für die nicht ein anderes Ministerium zuständig ist, insbesondere
1.
Verfassung, Staatsgebiet und Landeseinteilung, Wahlen und Abstimmungen;
2.
allgemeines Verwaltungsrecht, Datenschutz; 3.
Verwaltungsreform und Behördenorganisation; 4.
allgemeines Beamtenrecht (ohne Besoldungs- und Versorgungsrecht), Disziplinarrecht, Personalwesen für den allgemeinen Verwaltungsdienst einschließlich Ausbildung, ressortübergreifende Aufgaben der fachübergreifenden Fortbildung für die Landesverwaltung;
5.
Grundsatzfragen sowie Koordinierung von Planung und Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik in der Landesverwaltung;
6.
Personenstandswesen, Auswanderung; 7.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung; 8.
Verfassungsschutz; 9.
Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Notfallvorsorge, Zivile Verteidigung und Angelegenheiten der Streitkräfte;
10.
Kommunalwesen; 11.
Sparkassenwesen; 12.
Feuerwehrwesen; 13.
Angelegenheiten der Vertriebenen, Lastenausgleich;
14.
Wappenrecht; 15.
Staatsangehörigkeit; 16.
Grundsatz- und Querschnittsfragen sowie Steuerung der Digitalisierung im Land (inklusive Teilbereich digitale Infrastruktur/Mobilfunk), E- und M-Government, IT-Konsolidierung und IT-Neuausrichtung der Landesverwaltung;
17.

Heimattage. III.

Ministerium für Finanzen (Finanzministerium, FM) 1.

Allgemeine Finanzpolitik und öffentliche Finanzwirtschaft
a)
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Finanzplanung, Haushaltscontrolling;
b)
Finanzbeziehungen zu Bund, Ländern und Gemeinden sowie zur Europäischen Union;
c)
Geld-, Kredit-, Schuldenmanagement und Landesbürgschaften;
2.
Neue Steuerung, Gründung und Umwandlung, Landescontrolling;
3.
Besoldungs-, Versorgungs- und Tarifrecht einschließlich Reise- und Umzugskostenrecht, Beihilferecht;
4.
Steuerwesen und Steuerverwaltung, Landes-, Gemeinde- und Bundessteuern;
5.
staatlicher Hochbau, staatliches Vermögen a)
Baumanagement (staatlicher Hochbau); b)
Immobilienmanagement (staatliche Liegenschaften ohne Forsten, Behördenunterbringung);
c)
Gebäudemanagement (Gebäudebewirtschaftung); d)
Schlösser und Gärten; e)
Fiskalerbrecht, Wohnungsfürsorge; f)
Denkmalschutz für Liegenschaften des Landes;
6.
staatliche Unternehmen und Beteiligungen; 7.
Statistik; 8.
Wiedergutmachung; 9.

europäische Banken- und Versicherungsregulierung. IV.

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (Kultusministerium, KM) 1.

Schulische Bildung und Erziehung, insbesondere a)
allgemein bildende Schulen; b)
berufliche Schulen; c)
Elementarerziehung; d)
Privatschulwesen; e)
Lehrerausbildung in der 2. Phase, Pädagogische Fachseminare, Lehrerfortbildung;
f)
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Lehrerausbildung und Durchführung der Lehramtsprüfungen (Staatsexamen) sowie Rahmenvorgaben mit Mindestanforderungen für die Ausgestaltung der BA/MA-Studiengänge im Lehramt;
g)
Bildungsforschung; h)
Bildungsinformation und Bildungsberatung; i)
Fernunterricht; j)
überregionale und internationale kulturelle Angelegenheiten;
2.
Kleinkindbetreuung, Kindergärten und vorschulische Bildung;
3.
mit der schulischen Bildung, Erziehung und Bildungsberatung zusammenhängende Jugendfragen;
4.
Angelegenheiten des Sports, Wandern; 5.
Weiterbildung; 6.
Beziehungen des Staates zu den Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften, Staatsleistungen, Kirchensteuerrecht;
7.

sonstige Angelegenheiten im Bereich von Kultus, Jugend und Sport, soweit nicht ein anderes Ministerium zuständig ist. V.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (Wissenschaftsministerium, MWK) 1.

Hochschulwesen, Förderung von Forschung und Lehre, insbesondere
a)
Universitäten einschließlich Universitätskliniken;
b)
Pädagogische Hochschulen; c)
Hochschulen für angewandte Wissenschaften; d)
Studieninformation und Studienberatung; e)
Fernstudien; f)
studentische Angelegenheiten einschließlich Ausbildungsförderung;
g)
überregionale und internationale kulturelle Angelegenheiten;
2.
Duale Hochschule Baden-Württemberg; 3.
wissenschaftliche Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs, wissenschaftliche Weiterbildung;
4.
wissenschaftliche Bibliotheken, öffentliches Bibliothekswesen;
5.
Archivwesen; 6.
Kunst- und Musikhochschulen sowie die Akademien für Film, Pop und Darstellende Kunst;
7.
Pflege der Kunst, insbesondere der Theater, der Musik, der Museen, der bildenden Kunst, des Schrifttums und der nicht staatlichen Archive, Künstlerförderung, kulturelle Belange des Verlagswesens;
8.
Filmförderung, Medienstandort, Medien- und Filmgesellschaft;
9.
Heimatpflege, Volksmusik und Laienkunst; 10.

sonstige Angelegenheiten im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Kunst, soweit nicht ein anderes Ministerium zuständig ist. VI.

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (Umweltministerium, UM) 1.

Grundsatzfragen der Umweltpolitik, Nachhaltigkeit, Umweltrecht, Koordinierung des Umweltschutzes (Land und Bund), internationaler Umweltschutz;
2.
Umweltforschung, Entwicklung und Vermarktung von Umwelttechnologien;
3.
Klimaschutz einschließlich Energieeffizienz, Klimawandel, Geothermie und Altbaumodernisierung;
4.
Ökosystemschutz; 5.
Wasserwirtschaft und Wasserrecht, Gewässerschutz, Ausweisung von Wasserschutzgebieten, Kartierung;
6.
immissionsbedingter Bodenschutz, Bewirtschaftungsbeschränkungen;
7.
Abfallentsorgung, Abfallwirtschaft; 8.
Landesanstalt für Umwelt, Umweltakademie, Umweltinformation;
9.
anlagen- und produktbezogener Immissionsschutz, technischer Umweltschutz, Chemikalienrecht, Sprengstoffwesen, überwachungsbedürftige Anlagen nach dem Gerätesicherheitsgesetz, Marktüberwachung, Gewerbeaufsicht (ohne Arbeitsschutz und Medizinprodukte);
10.
Sicherheit in der Kerntechnik, Genehmigungen und Aufsicht nach dem Atomgesetz, Umweltradioaktivität, Strahlenschutz, Entsorgung radioaktiver Stoffe;
11.
Energiewirtschaft einschließlich Energiegewinnung aus Biomasse und nachwachsenden Rohstoffen, Energieaufsicht, Landesregulierungsbehörde, Wettbewerb und Kartelle im Zusammenhang mit der leitungsgebundenen Versorgung mit Energie und Wärme sowie Wasser und bei der Wegerechtsvergabe, Konzessionsabgaben, Bergbau, Landesgeologie, Ressourceneffizienz;
12.

Naturschutz und Landschaftspflege (einschließlich Biotopvernetzung, Biotoppflege und Ausgleichsleistungen), Biotopschutz, Teilbereiche Artenschutz, Stiftung Naturschutzfonds, Nationalpark. VII.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus (Wirtschaftsministerium, WM) 1.

Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsordnung, Wirtschaftsrecht;
2.
Wirtschaftsförderung, regionale und sektorale Strukturentwicklung;
3.
Außenwirtschaft, Standortwerbung für Industrieansiedlung;
4.
Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Gewerbe, Aufsicht über die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern, Genossenschaftswesen;
5.
Technologie, Medienwirtschaft, wirtschaftsnahe Forschung, technische Entwicklung, Rationalisierung, Produktivitätssteigerung;
6.
Geld- und Kreditwesen, Börsenaufsicht, Versicherungswesen (ohne Sozialversicherung, ohne europäische Banken- und Versicherungsregulierung);
7.
Preise, Wettbewerb, Kartelle, öffentliches Auftragswesen;
8.
Mess-, Eich- und technisches Prüfwesen; 9.
berufliche Bildung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft;
10.
Telekommunikation, Postwesen; 11.
wirtschaftspolitische Fragen in Bezug auf die Europäische Union und andere europäische Institutionen;
12.
Arbeitsrecht, insbesondere Betriebs- und Unternehmensverfassung, Lohn-, Tarif- und Schlichtungswesen, Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand, Heimarbeit;
13.
sozialer Arbeitsschutz einschließlich der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsmedizin und betriebsärztlicher Dienst, gesundheitliche Fragen des Arbeitsschutzes, technischer Arbeitsschutz;
14.
Arbeitsmarkt einschließlich Arbeitsmarktpolitik Ausländer, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitssuchende einschließlich Wohngeldentlastung;
15.

Tourismus, Erholung, Kurorte und Bäder (mit Ausnahme der staatlichen Bäder). VIII.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration (Sozialministerium, SM) 1.

Berufsbildung behinderter Menschen, Berufsbildung in der Hauswirtschaft;
2.
Sozialstruktur und Sozialplanung, gesellschaftlicher und demografischer Wandel;
3.
soziales Entschädigungsrecht, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen;
4.
Sozialversicherung; Aufsicht über Einrichtungen und Träger der Sozialversicherung; Sozialmedizin;
5.
Gesundheitswesen, Medizinprodukte und Krankenhausplanung und -finanzierung;
6.
Kinder- und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Jugendverbände, Jugendfürsorge, Kinder- und Jugendschutz, außerschulische Jugendbildung;
7.
Wohlfahrtspflege, Sozialhilfe, Bekämpfung der Armutsgefährdung, Politik für die ältere Generation, Pflege, soziale Berufe, Unterhaltssicherung, zentrale Anlaufstelle für das Ehrenamt, Landeskuratorium für Bürgerarbeit;
8.
Chancengleichheit für Frauen und Männer, Familienpolitik;
9.
Grundsatzfragen der Integrationspolitik; 10.
Deutschförderung und Mehrsprachigkeit; 11.
interkulturelle Angelegenheiten und interreligiöser Dialog;
12.
Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen;
13.
interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung und Gesellschaft;
14.
Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie Diskriminierung;
15.
emanzipatorische Fragen der Integration; 16.
Förderung der Integration bleibeberechtigter Ausländer, Chancengleichheit und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund, Integration von Ausländern in das Erwerbsleben;
17.
Integrationsmonitoring und Integrationsforschung;
18.
Angelegenheiten der Sinti und Roma mit Ausnahme des Vertrages des Landes Baden-Württemberg mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e. V. und soweit kein Gegenstand des Gräbergesetzes;
19.

Europäischer Sozialfonds. IX.

Ministerium der Justiz und für Migration (Justizministerium, JuM)) 1.

Sämtliche Verwaltungsangelegenheiten im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit (einschließlich der Zuständigkeiten für das arbeitsgerichtliche Verfahrensrecht, insbesondere das Arbeitsgerichtsgesetz), der Disziplinargerichtsbarkeit und der übergeordneten Dienstaufsicht über den Verwaltungsgerichtshof;
2.
verfassungsrechtliche Fragen bei der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen und Prüfung verfassungsrechtlicher Fragen;
3.
die rechtliche Begutachtung von Gesetzentwürfen;
4.
die Bearbeitung zwischenstaatlicher Angelegenheiten der Rechtspflege;
5.
Justizvollzug; 6.
Gnadenwesen; 7.
Bewährungshilfe und Gerichtshilfe; 8.
Angelegenheiten der Rechtsanwälte und der Notare;
9.
Prüfung und Ausbildung des juristischen Nachwuchses und der Anwärter für die Laufbahnen der in Nr. 1 genannten Gerichtsbarkeiten;
10.
Recht der Presse; 11.
das für den Geschäftsbereich der Justiz zuständige Mitglied der Landesregierung ist Mitglied kraft Amtes im Richterwahlausschuss im Sinne des § 3 Absatz 3
des Richterwahlgesetzes für Verfahren nach § 1 Absatz 3
des Richterwahlgesetzes; 12.
Ausländer- und Asylrecht; 13.
Grundsatzfragen der Migrationspolitik; 14.
Aufnahme und Eingliederung ausländischer Flüchtlinge und Spätaussiedler;
15.

Härtefallkommission. X.

Ministerium für Verkehr (Verkehrsministerium, VM) 1.

Verkehr, Verkehrsmanagement, zukunftsorientierte Mobilitätskonzepte (inklusive E-Mobilität und unmittelbar verkehrsbezogene Logistik);
2.
Straßenwesen, Natur- und Umweltschutz im Straßenbau;
3.

gebiets- und verkehrsbezogener Immissionsschutz, Lärmschutz. XI.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Ministerium Ländlicher Raum, MLR) 1.

Angelegenheiten des Verbraucherschutzes, Ernährungsangelegenheiten; Verbraucherfragen und Verbraucherinformation;
2.
Sicherheit der Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft, Lebensmittelüberwachung, Chemische und Veterinäruntersuchungsämter;
3.
Veterinärwesen und Tierschutz, Staatliches Tierärztliches Untersuchungsamt Aulendorf - Diagnostikzentrum;
4.
Gestaltung und Pflege der Kultur- und Erholungslandschaft, Extensivierung und Ökologisierung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen;
5.
Landespflege, Landeskultur, Landschaftsentwicklung und -planung, Flurneuordnungswesen, Agrarökologie, landschaftsbezogenes Erholungswesen;
6.
Koordinierung der Planung für den ländlichen Raum, Strukturmaßnahmen Ländlicher Raum;
7.
Landwirtschaft einschließlich Wein- und Gartenbau, nachwachsende Rohstoffe, Jagd und Fischerei, ländliche Hauswirtschaft;
8.
Beratung, Betreuung, fachliche Aus- und Weiterbildung, Fachschulen, Forschungs- und Versuchswesen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich;
9.
Ausgleichsleistungen für die Land- und Forstwirtschaft;
10.
Pflanzen- und Waldschutz, produktionsbezogener Bodenschutz, Düngung;
11.
Forstwirtschaft, Forstplanung, Waldbesitzstruktur;
12.
Verwaltung des staatlichen Forstvermögens, Fachaufsicht über die staatlichen Domänen und den landwirtschaftlichen Streubesitz, land- und forstwirtschaftlicher Grundstücksverkehr;
13.
Agrarmarkt, fachliche Betreuung der Ernährungswirtschaft, Sicherung der Versorgung mit Nahrungsmitteln, Vermarktung, Förderung der Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Qualitätsprüfungen;
14.

Teilbereiche Artenschutz. XII.

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) 1.

Bauaufsicht, Bauordnungs-, Bauplanungs- und Städtebaurecht (ohne Besonderes Städtebaurecht), allgemeiner Städtebau, Baukultur, Flächenmanagement (soweit nicht die Kompetenzen anderer Ressorts berührt sind);
2.
Bau- und Wohnungswesen, Städtebauliche Erneuerung und Besonderes Städtebaurecht;
3.
Vermessungswesen und Grundstückswertermittlung sowie Gutachterausschusswesen;
4.
Geoinformation; 5.
Raumordnung und Landesplanung; 6.
Denkmalschutz (mit Ausnahme der Liegenschaften des Landes) und Denkmalpflege;
7.
Bautechnik (einschließlich der Bautechnik kerntechnischer Anlagen) sowie Marktüberwachung für Bauprodukte, baulicher Wärmeschutz.

Artikel 2

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 24. Juli 2001 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung der Landesregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien vom 25. Juli 1972 (GBl. S. 404), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 18. Juni 1996 (GBl. S. 490), außer Kraft.
STUTTGART, den 24. Juli 2001

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

TEUFEL

DR. DÖRING

DR. PALMER

DR. SCHÄUBLE

DR. SCHAVAN

PROF. DR. FRANKENBERG

PROF. DR. GOLL

STRATTHAUS

STÄCHELE

DR. REPNIK

MÜLLER

 

KÖBERLE

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