Gemarkung Allendorf
    DE - Landesrecht NRW

    Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser der Firma Dynamit Nobel GmbH in ein namenloses Nebengewässer der Heller auf hessischem Gebiet und über die breitflächige Versickerung über die belebte Bodenzone in der Stadt Haiger (Gemarkung Allendorf) in Hessen sowie für die mit diesen Gewässerbenutzungen im Zusammenhang stehenden Anlagen

    Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser der Firma Dynamit Nobel GmbH in ein namenloses Nebengewässer der Heller auf hessischem Gebiet und über die breitflächige Versickerung über die belebte Bodenzone in der Stadt Haiger (Gemarkung Allendorf) in Hessen sowie für die mit diesen Gewässerbenutzungen im Zusammenhang stehenden Anlagen
    Vom 31. Oktober 2016 (Fn 1)
    Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 22.08./26.09.2016 das Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser der Firma Dynamit Nobel GmbH in ein namenloses Nebengewässer der Heller auf hessischem Gebiet und über die breitflächige Versickerung über die belebte Bodenzone in der Stadt Haiger (Gemarkung Allendorf) in Hessen sowie für die mit diesen Gewässerbenutzungen im Zusammenhang stehenden Anlagen abgeschlossen.
    Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.
    Ministerium
    für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
    Natur - und Verbraucherschutz
    des Landes Nordrhein-Westfalen
    Anlagen: Anlage

    Fussnoten

    Fn 1

    Verwaltungsabkommen in Kraft getreten am 26. September 2016 (GV. NRW. S. 986).

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