Satzungsbeschluss der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt über die Ausgliederung des operativen Geschäfts der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt
    DE - Landesrecht NRW

    Satzungsbeschluss der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt über die Ausgliederung des operativen Geschäfts der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt

    Satzungsbeschluss der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt über die Ausgliederung des operativen Geschäfts der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt
    Vom 19. November 2001 (Fn 1)

    § 1 Gegenstand

    (1) Das operative Geschäft der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt wird auf die Westfälische Provinzial Lebensversicherung Aktiengesellschaft ausgegliedert.
    (2) Die Westfälische Provinzial-Lebensversicherungsanstalt hält die Aktien der Westfälische Provinzial Lebensversicherung Aktiengesellschaft.

    § 2 Durchführung der Ausgliederung

    Die Organe der Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt führen die zum Vollzug der Ausgliederung des operativen Geschäfts erforderlichen Schritte entsprechend ihren Zuständigkeiten durch.

    § 3 Bekanntmachung

    Diese Satzung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht.

    § 4 In-Kraft-Treten

    Diese Satzung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
    Genehmigt.
    Düsseldorf, den 19. November 2001
    Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
    Im Auftrag
    Dr. Siegel
    Ausgefertigt.
    Münster, den 20. November 2001
    Schäfer Dr. Winkler de Backere

    Fussnoten

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