Lotteriestaatsvertrag - LoStV
DE - Landesrecht NRW

Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (Lotteriestaatsvertrag - LoStV) und dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (Lotteriestaatsvertrag - LoStV) und dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen
Vom 22. Juni 2004 (Fn 1)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1

Zustimmung zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen
Dem zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Staatsvertrag zum Lotteriewesen vom 13.Februar 2004 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage veröffentlicht.

Artikel 2

Zustimmung zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen
Dem zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen vom 13. Februar 2004 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage veröffentlicht.

Artikel 3

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
(1) Artikel 1 und 2 treten am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.
(2) Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Staatsverträge wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben. Sollten die Staatsverträge gegenstandslos werden, macht das Innenministerium dies im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bis zum 31. Juli 2004 bekannt.
Düsseldorf, den 22. Juni 2004
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten
Dr. Michael V e s p e r
Der Innenminister zugleich für den Finanzminister
Dr. Fritz B e h r e n s
Zusatz zu Artikel 3 Abs. 2
Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland
Vom 21. Juli 2004 (Fn 2)
Nachdem die von den Ländern ausgefertigten Ratifikationsurkunden rechtzeitig bis zum 30. Juni 2004 bei der Bayerischen Staatskanzlei hinterlegt wurden, ist der Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland nach § 18 am 1. Juli 2004 in Kraft getreten.
Düsseldorf, den 21. Juli 2004
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen
Peer  S t e i n b r ü c k
Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen
Vom 21. Juli 2004 (Fn 2)
Nachdem die von den Ländern ausgefertigten Ratifikationsurkunden rechtzeitig bis zum 30. Juni 2004 bei der Bayerischen Staatskanzlei hinterlegt wurden, ist der Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen nach § 7 Abs. 1 am 1. Juli 2004 in Kraft getreten.
Düsseldorf, den 21. Juli 2004
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen
Peer  S t e i n b r ü c k
Anlagen: Anlage (Staatsvertag zum Lotteriewesen...) Anlage (Staatsvertrag über die Regionalisierung..)

Fussnoten

Fn 1

GV. NRW. S. 315, in Kraft getreten am 26. Juni 2004.

Fn 2

Bekanntmachungen  des In-Kraft-Tretens der beiden Staatsverträge vom 13. Februar 2004 (GV. NRW. S. 422).

Markierungen
Leseansicht