...igkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Vom 13. März 2001(Fn 1)
Nachdem die von dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Mecklenburg-Vorpommern ausgefertigten Ratifikationsurkunden am 20. Dezember 200/1. März 2001 ausgetauscht wurden, ist der Staatsvertrag gemäß Artikel 8 Abs.1 am 1. April 2001 in Kraft getreten.
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

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