... Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Thüringen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Thüringen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Thüringen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Vom 5. Juli 1999 (Fn 1)
Nachdem die vom Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen ausgefertigten Ratifikationsurkunden am 22. März/19. April 1999 ausgetauscht wurden, ist der Staatsvertrag (Fn 2) gemäß Artikel 8 Absatz 1 am 1. Mai 1999 in Kraft getreten.
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

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