...e Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Niedersachsen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Niedersachsen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Niedersachsen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Vom 18. August 1998 (Fn 1)
Nachdem die vom Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen ausgefertigten Ratifikationsurkunden am 23. Juni/30. Juli 1998 ausgetauscht wurden, ist der Staatsvertrag gemäß Artikel 8 Absatz 1 am 1. August 1998 in Kraft getreten.
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Wolfgang C l e m e n t

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