Bekanntmachung des Staatsvertrages über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern
    DE - Landesrecht NRW

    Bekanntmachung des Staatsvertrages über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern

    Bekanntmachung des Staatsvertrages über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern
    Vom 21. Oktober 2019 (Fn 1)
    Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2019 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern zugestimmt.
    Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.
    Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.
    Düsseldorf, 14. Januar 2020
    Ministerpräsident
    des Landes Nordrhein-Westfalen
    Anlagen: Anlage

    Fussnoten

    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren