...en Republik über die Befreiung der Absolventen zweisprachiger deutsch-französischer Züge an Sekundarschulen von den Sprachprüfungen zur Aufnahme von Studien an den Universitäten des Partnerlandes
DE - Landesrecht NRW

Bekanntmachung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Befreiung der Absolventen zweisprachiger deutsch-französischer Züge an Sekundarschulen von den Sprachprüfungen zur Aufnahme von Studien an den Universitäten des Partnerlandes

Bekanntmachung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Befreiung der Absolventen zweisprachiger deutsch-französischer Züge an Sekundarschulen von den Sprachprüfungen zur Aufnahme von Studien an den Universitäten des Partnerlandes
Vom 14. September 1980 (Fn 1)
Die am 10. Juli 1980 unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Befreiung der Absolventen zweisprachiger deutsch-französischer Züge an Sekundarschulen von den Sprachprüfungen zur Aufnahme von Studien an den Universitäten des Partnerlandes ist durch Bekanntmachung vom 17. Juli 1980 im Bundesgesetzblatt Teil II Seite 917 veröffentlicht worden. Sie ist nach ihrem Artikel 3 am 10. Juli 1980 in Kraft getreten.
Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags das Einverständnis zu der Vereinbarung erklärt.
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

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