Haushaltssatzung des Landschaftverbandes Rheinland für die Haushaltsjahre 2017 / 2018
§ 1 Ergebnisplan und Finanzplan
im Ergebnisplan mit |
Haushaltsjahr 2017 |
Haushaltsjahr 2018 |
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dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
3.966.573.262 EUR |
4.047.771.636 EUR |
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dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
3.980.324.884 EUR |
4.065.744.463 EUR |
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im Finanzplan mit |
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dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
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3.912.992.984 EUR |
3.997.130.053 EUR |
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dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
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3.945.118.337 EUR |
4.028.347.449 EUR |
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dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
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53.672.732 EUR |
49.618.744 EUR |
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dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf |
104.352.174 EUR |
100.604.510 EUR |
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dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
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209.608.300 EUR |
144.165.600 EUR |
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dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf |
76.054.300 EUR |
103.862.000 EUR |
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§ 2 Kreditermächtigungen für Investitionen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf folgende Summen festgesetzt: |
Haushaltsjahr 2017 |
Haushaltsjahr 2018 |
80.000.000 EUR |
80.000.000 EUR |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf folgende Summen festgesetzt: |
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§ 4 Ausgleichsrücklage und Allgemeine Rücklage
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf folgende Summen festgesetzt:
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13.751.621 EUR |
17.972.827 EUR |
§ 5 Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf folgende Summen festgesetzt: |
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500.000.000 EUR |
500.000.000 EUR |
§ 6 Umlagen
§ 7 Stellenplan
Fussnoten
GV. NRW. S. 510. |