Art. 52 Abs. 3 der Landesverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
DE - Landesrecht NRW

Fortschreibung des Erlasses des Ministerpräsidenten zur Änderung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen (Art. 52 Abs. 3 der Landesverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen)

Fortschreibung des Erlasses des Ministerpräsidenten zur Änderung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen (Art. 52 Abs. 3 der Landesverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen)
Vom 11. Juli 2022 (Fn 1)
Aus Anlass der Neubildung der Landesregierung treffe ich gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Landesverfassung mit sofortiger Wirkung die nachfolgende Entscheidung über organisatorische Veränderungen innerhalb der obersten Landesbehörden:
1. Die Geschäftsbereiche der folgenden obersten Landesbehörden werden neu abgegrenzt:
1.1 In den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten gehen über
aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
das Aufgabengebiet
- Dialog mit dem Islam, soweit nicht das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration zuständig ist
aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
das Aufgabengebiet
- Demografischer Wandel.
Neu hinzu kommt das Aufgabengebiet
- Aufgabenkritik und Bürokratieabbau.
1.2 In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration gehen über
aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
die Aufgabengebiete
- Gleichstellung von Frau und Mann,
- Landeskoordinierungsstelle zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Männer und zur Stärkung des Opferschutzes.
1.3 In dem Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern wird ausdrücklich verortet
das Aufgabengebiet
- Cybersicherheit
1.4 In dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie wird die Zuständigkeitszuweisung gestrichen für
das Aufgabengebiet
- Normenkontrollrat unter Beibehaltung der Zuständigkeit für die Clearingstelle Mittelstand.
Neu hinzu kommt das Aufgabengebiet
- Koordinierungsstelle Strahlenschutz.
1.5 In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales geht über
aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft
das Aufgabengebiet
Universitätskliniken, soweit Aufgaben der Universitätskliniken im Rahmen der Gesundheitsversorgung betroffen
1.6 In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung gehen über
aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
die Aufgabengebiete
- Digital Governance, CIO E-Government, IT-Strategie und E-Government-Infrastruktur, AöR d-NRW, digitale Modellkommune, soweit die Digitalisierung der Kommunalverwaltung betroffen ist.
Neu hinzu kommt das Aufgabengebiet
- Ruhrkonferenz.
1.7 In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Verkehr gehen über
aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
die Aufgabengebiete
- Agrarwirtschaft (Land- und Ernährungswirtschaft sowie Gartenbau), insbesondere Verbesserung der Betriebs-, Produktions-, Markt- und Sozialstruktur
- Ökologischer Landbau, Agrarumweltförderung, Pflege der Kulturlandschaft (außer Vertragsnaturschutz und Kulturlandschaftsprogramme)
- Strukturentwicklung ländlicher Räume, Grundsatzfragen ländlicher Raum, Zentrum für ländliche Entwicklung
- Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz
- Agrarordnung, insbesondere Verbesserung der Agrarstruktur (soweit nicht Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung), Flurbereinigung, Schutz landwirtschaftlicher Flächen
- Forst- und Holzwirtschaft, Waldökologie, Waldbau, Klimawandel im Wald, landeseigener Forstbetrieb
- Forstpolitik, Forsthoheit, Forstliche Förderung, Naturschutz und Landschaftspflege im Wald (soweit nicht Nationalpark), Umweltbildung im Wald (soweit nicht Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr zuständig)
- Jagd, Fischerei und Aquakultur
- Verbraucherschutz einschließlich der mit der Energieberatung für Privathaushalte bei der Verbraucherzentrale NRW (Endverbraucherberatung) in Zusammenhang stehenden Aufgaben, gesundheitlicher Verbraucherschutz
aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
das Aufgabengebiet
- Dorferneuerung.
1.8 In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz gehen über
aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Verkehr
die Aufgabengebiete
- Verkehr, insbesondere Verkehrspolitik, Verkehrsplanung, öffentlicher Nahverkehr, Straßenverkehr, Eisenbahnen, Schifffahrt, Luftfahrt, Rohrleitungsverkehr, Straßeninfrastruktur, Kommunaler Stadtverkehr,
- Mobilität der Zukunft: Digitalisierung und Vernetzung.
Neu hinzu kommt das Aufgabengebiet
- Nationalparks.
2. Die Bezeichnung der folgenden obersten Landesbehörden wird neu gefasst:
2.1 Das bisherige Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration erhält die Bezeichnung Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration.
2.2 Das bisherige Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie erhält die Bezeichnung Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie.
2.3 Das bisherige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung erhält die Bezeichnung Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
2.4 Das bisherige Ministerium für Verkehr erhält die Bezeichnung Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
2.5 Das bisherige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz erhält die Bezeichnung Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr.
3. Ich bitte die Staatskanzlei und die obersten Landesbehörden, deren Geschäftsbereiche durch diese Änderungen berührt werden, die näheren Einzelheiten im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln. Das gilt vor allem hinsichtlich der korrespondierenden Grundsatz- und Rechtsreferate (Querschnittsreferate) der obersten Landesbehörden. Bei der Umsetzung der Mittel, Planstellen und Stellen ist das Finanzministerium zu beteiligen.
Düsseldorf, den 13. Februar 2023
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen
Hendrik  W ü s t  MdL

Fussnoten

Fn 1

GV. NRW. 2023 S. 160.

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