Bekanntmachung der Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden
    DE - Landesrecht NRW

    Bekanntmachung der Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden

    Bekanntmachung der Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden
    Vom 12. November 2013 (Fn 1)
    Auf Grund des § 10 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421) gibt die Ministerpräsidentin die nachstehenden Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden bekannt:
    I.                   Bezeichnung, Sitz und Bezirk der Landesmittelbehörden
    Siehe Anlage
    II.                Bezeichnung, Sitz und Bezirk der unteren Landesbehörden
    Siehe Anlage
    Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen
    Anmerkung der Redaktion: Aus technischen Gründen wurde der Tabellentext der Teile I und II als Anlage gefasst.
    Anlagen: Anlage

    Fussnoten

    Fn 1

    GV. NRW. S. 632.

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