Bekanntmachung des Beitritts der Länder Berlin und Rheinland-Pfalz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24. Juni 1971
    DE - Landesrecht NRW

    Bekanntmachung des Beitritts der Länder Berlin und Rheinland-Pfalz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24. Juni 1971

    Bekanntmachung des Beitritts der Länder Berlin und Rheinland-Pfalz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24. Juni 1971
    Vom 13. Februar 2017 (Fn 1)
    Die Länder Berlin und Rheinland Pfalz sind gemäß Artikel 11 Absatz 4 des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24. Juni 1971 mit Wirkung zum 1. Januar 2017 dem Abkommen beigetreten.
    Die Ministerin
    für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
    des Landes Nordrhein-Westfalen

    Fussnoten

    Fn 1

    GV. NRW. S. 282.

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