zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republi... (0.721.327)
zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republi... (0.721.327)
zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die Regulierung der Gewässer des Genfersees
Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Art. 2 Definitionen
Art. 3 Allgemeine Grundsätze
Art. 4 Normale Lage: Informationsaustausch und Einbindung der französischen Sachverständigen
Art. 5 Zusammenarbeit in kritischen Lagen
Art. 6 Zusammenarbeit in Krisenlagen
Art. 7 Organisation und Arbeitsweise des strategischen Stabs
Art. 8 Kosten
Art. 9 Anhänge
Art. 10 Beilegung von Streitigkeiten
Art. 11 Inkrafttreten, Dauer und Rücktritt
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Für den Albert Rösti |
Für die Laurent Saint-Martin |
Anhang I
Definition der Schwellenwerte für den Übergang von einer Lage in eine andere
Anhang II
Schema der Erstellung und Verbreitung der Planungen
Anhang III
Prozess der Zusammenarbeit in kritischen Lagen
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Gegenstand |
Wer |
Wie |
Inhalt |
Wann |
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|---|---|---|---|---|---|
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Abgabe Warnmeldung |
Genf |
Per E-Mail |
Warnmeldung + Information über:
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T1 |
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Tägliche Information |
Genf |
Per E-Mail |
Information über:
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Grundsätzlich täglich |
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Antrag an den Stab |
Jedes Mitglied des Stabs für die Zusammenarbeit in kritischen Lagen |
Per Videokonferenz |
Analyse gemäss folgendem Schema:
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Nach Notwendigkeit⁴ |
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Dokumentation der Reaktion auf mögliche Anträge |
Betroffene Stellen |
Per E-Mail |
Umsetzung (+ Rückmeldung über Umsetzung) oder keine Umsetzung (+ Begründung) |
Ereignisende |
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Rückmeldung an den strategischen Stab |
Stab für die Zusammenarbeit in kritischen Lagen |
Per E-Mail |
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Ereignisende |
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Anhang IV
Prozess der Zusammenarbeit in Krisenlagen
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Gegenstand |
Wer |
Wie |
Inhalt |
Wann |
|---|---|---|---|---|
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Aktivierung des Stabs für die Zusammenarbeit in Krisenlagen |
Stab für die Zusammenarbeit in kritischen Lagen⁵ |
Per E-Mail |
Aktivierung des Stabs für die Zusammenarbeit in Krisenlagen |
T1 |
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Regelmässige Informationsverbreitung |
Genf |
Per E-Mail |
Information über:
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Grundsätzlich zweimal täglich⁶ |
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Antrag auf Sitzung des Stabs |
Jedes Mitglied des Stabs für die Zusammenarbeit in Krisenlagen |
Per Videokonferenz |
Analyse gemäss folgendem Schema:
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Spätestens T2 |
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Dokumentation der Reaktion auf mögliche Anträge |
Betroffene Stellen |
Per E-Mail |
Umsetzung (+ Rückmeldung über Umsetzung) oder keine Umsetzung (+ Begründung) |
Ereignisende |
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Rückmeldung an den strategischen Stab |
Stab für die Zusammenarbeit in Krisenlagen |
Per E-Mail |
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Ereignisende |