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    Bekanntmachung über die Aufhebung der Unterschutzstellung von Kulturdenkmälern und deren Löschung in der bei der Landesarchäologie geführten Denkmalliste

    Bekanntmachung über die Aufhebung der Unterschutzstellung von Kulturdenkmälern und deren Löschung in der bei der Landesarchäologie geführten Denkmalliste

    Bekanntmachung über die Aufhebung der Unterschutzstellung von Kulturdenkmälern und deren Löschung in der bei der Landesarchäologie geführten Denkmalliste

    Gemäß

    § 7 Absatz 5 Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG)

    vom 27. Mai 1975 (Brem.GBl. 1975, 265), zuletzt §§ 4 und 6 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 22. Juni 2004 (Brem.GBl. S. 313), in Verbindung mit § 8 Verordnung über die Unterschutzstellung von Kulturdenkmälern und das Eintragungs- und Löschungsverfahren vom 26. März 1991 (Brem.GBl. 1991, 133), zuletzt §§ 2, 3 und 5 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 5. Juli 2011 und 13. Dezember 2011 (
    Brem.GBl. 2012 S. 24
    ) wird bekanntgegeben, dass die seit dem 12. März 1984 erfolgte Unterschutzstellung der

    mittelalterlichen Wurt, Neuenlander Straße 105a-107,

    eingetragen in die Denkmalliste Bremen, Bd. II, Nr. 54, mit Aufhebungsbescheid vom 30. Oktober 2018 aufgehoben und aus der Denkmalliste ausgetragen wurde.
    Bremen, den 30. Oktober 2018
    Der Senator für Kultur Obere Denkmalschutzbehörde
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    Bekanntmachung über die Aufhebung der Unterschutzstellung von Kulturdenkmälern und deren Löschung in der bei der Landesarchäologie geführten Denkmalliste

    Bekanntmachung über die Aufhebung der Unterschutzstellung von Kulturdenkmälern und deren Löschung in der bei der Landesarchäologie geführten Denkmalliste

    Bekanntmachung über die Aufhebung der Unterschutzstellung von Kulturdenkmälern und deren Löschung in der bei der Landesarchäologie geführten Denkmalliste

    Gemäß

    § 7 Absatz 5 Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG)

    vom 27. Mai 1975 (Brem.GBl. 1975, 265), zuletzt §§ 4 und 6 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 22. Juni 2004 (Brem.GBl. S. 313), in Verbindung mit § 8 Verordnung über die Unterschutzstellung von Kulturdenkmälern und das Eintragungs- und Löschungsverfahren vom 26. März 1991 (Brem.GBl. 1991, 133), zuletzt §§ 2, 3 und 5 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 5. Juli 2011 und 13. Dezember 2011 (
    Brem.GBl. 2012 S. 24
    ) wird bekanntgegeben, dass die seit dem 12. März 1984 erfolgte Unterschutzstellung der

    mittelalterlichen Wurt, Neuenlander Straße 105a-107,

    eingetragen in die Denkmalliste Bremen, Bd. II, Nr. 54, mit Aufhebungsbescheid vom 30. Oktober 2018 aufgehoben und aus der Denkmalliste ausgetragen wurde.
    Bremen, den 30. Oktober 2018
    Der Senator für Kultur Obere Denkmalschutzbehörde
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