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Version: 21.01.1971
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Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen Obwalden und Nidwalden über den Austausch von Schülern an den kantonalen Berufsschulen in Sarnen und Stans

betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen Obwalden und Nidwalden über den Austausch von Schülern an den kantonalen Berufsschulen in Sarnen und Stans vom 22. Januar 1971 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Regierungsrates und vom Entwurf zu einer Vereinbarung über den Austausch von Schülern der kantonalen Berufsschulen von Sarnen und Stans, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
1. Der Vereinbarung über den Austausch von Schülern an den kantonalen Berufsschulen in Sarnen und Stans 3 wird zugestimmt.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 LB XII, 293
2 LB XIII, 1
3 LB XII, 290
Version: 22.01.1971
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Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen Obwalden und Nidwalden über den Austausch von Schülern an den kantonalen Berufsschulen in Sarnen und Stans

betreffend den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Kantonen Obwalden und Nidwalden über den Austausch von Schülern an den kantonalen Berufsschulen in Sarnen und Stans vom 22. Januar 1971 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, nach Kenntnisnahme vom Bericht des Regierungsrates und vom Entwurf zu einer Vereinbarung über den Austausch von Schülern der kantonalen Berufsschulen von Sarnen und Stans, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
1. Der Vereinbarung über den Austausch von Schülern an den kantonalen Berufsschulen in Sarnen und Stans 3 wird zugestimmt.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 LB XII, 293
2 LB XIII, 1
3 LB XII, 290
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