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Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich vom 20. Juni 2013

Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich vom 20. Juni 2013 Vom 12. Juni 2014 Der Grosse Rat de s Kantons Graubünden
1 , gestützt auf Art. 31 Ab s. 1 der Kantonsverfassung
2 , nach Einsicht in die Botschaft der Regierung vom 25. Februar 2014
3 , beschliesst:
1. Der Kanton Graubünden tritt der In terkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbe reich vom 20. Juni 2013
4 bei.
2. Die Regierung wird ermächtigt, den Be itritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbe reich vom 20. Juni 2013 zu erklären
5
.
3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlu sses unterliegen dem fa kultativen Referen- dum
6
.
1 GRP 2013/2014, 865
2 BR 110.100
3 Seite 1167
4 BR 427.010
5 Mit RB vom 20. Oktober 2014 hat di e Regierung den Beitritt erklärt.
6 Die Referendumsfrist ist am 24. September 2014 unbenu tzt abgelaufen.
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Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich vom 20. Juni 2013

Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich vom 20. Juni 2013 Vom 12. Juni 2014 Der Grosse Rat de s Kantons Graubünden
1 , gestützt auf Art. 31 Ab s. 1 der Kantonsverfassung
2 , nach Einsicht in die Botschaft der Regierung vom 25. Februar 2014
3 , beschliesst:
1. Der Kanton Graubünden tritt der In terkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbe reich vom 20. Juni 2013
4 bei.
2. Die Regierung wird ermächtigt, den Be itritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbe reich vom 20. Juni 2013 zu erklären
5
.
3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlu sses unterliegen dem fa kultativen Referen- dum
6
.
1 GRP 2013/2014, 865
2 BR 110.100
3 Seite 1167
4 BR 427.010
5 Mit RB vom 20. Oktober 2014 hat di e Regierung den Beitritt erklärt.
6 Die Referendumsfrist ist am 24. September 2014 unbenu tzt abgelaufen.
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